Hilfe für junge Volljährige beantragen
Ablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an das zuständige Jugendamt. Dieses entscheidet darüber, ob Sie Anspruch auf die Hilfe für junge Volljährige haben und hilft Ihnen bei der Beantragung.
Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.
Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.05.2012 freigegeben.
Frist
Haben Sie vor der Volljährigkeit keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten? Dann können Sie die Hilfe nur bis zu Ihrem 21. Geburtstag beantragen.
Gebühren
Die Kosten der Hilfe trägt das Jugendamt.
Unterlagen
Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Hilfe sind:
- Sie sind zwischen 18 und 27 Jahre alt.
- Junge Erwachsene, die vor Ihrem 18. Geburtstag keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe bekommen haben, können die Hilfe erhalten, wenn
- ihre Persönlichkeitsentwicklung gefährdet erscheint und/oder
- erzieherischer Bedarf besteht (z.B. seelische Behinderungen, Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot, Familienprobleme).
Zuständigkeit
das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.