Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Hilfe für junge Volljährige beantragen

Ablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an das zuständige Jugendamt. Dieses entscheidet darüber, ob Sie Anspruch auf die Hilfe für junge Volljährige haben und hilft Ihnen bei der Beantragung.

Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.

Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.05.2012 freigegeben.

Frist

Haben Sie vor der Volljährigkeit keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten? Dann können Sie die Hilfe nur bis zu Ihrem 21. Geburtstag beantragen.

Gebühren

Die Kosten der Hilfe trägt das Jugendamt.

Informationen

Die Hilfe für junge Volljährige soll jungen Erwachsenen helfen, ihr Leben eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu führen.

Haben Sie schon vor Ihrem 18. Geburtstag Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten? Dann soll sie verhindern, dass mit Ihrer Volljährigkeit die Hilfe plötzlich abbricht.

Als "Hilfe für junge Volljährige" sind alle Hilfen zur Erziehung möglich, sofern diese für junge Erwachsene geeignet sind. Beispiele:

  • Beratung im Sinne der Jugend-, Familien- und Erziehungsberatung
  • soziale Gruppenarbeit
  • Erziehungsbeistandschaft (Betreuungshilfe)
  • eine zeitlich begrenzte außerfamiliäre Unterbringung (z.B. Heimpflege)
  • sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung

Die Hilfe für junge Volljährige können Sie höchstens bis zu Ihrem 27. Geburtstag in Anspruch nehmen.

Unterlagen

Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Hilfe sind:

  • Sie sind zwischen 18 und 27 Jahre alt.
  • Junge Erwachsene, die vor Ihrem 18. Geburtstag keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe bekommen haben, können die Hilfe erhalten, wenn
    • ihre Persönlichkeitsentwicklung gefährdet erscheint und/oder
    • erzieherischer Bedarf besteht (z.B. seelische Behinderungen, Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot, Familienprobleme).

Zuständigkeit

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.