Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen (Pflegegeld)
Ablauf
Üblicherweise bewilligt das Jugendamt das Pflegegeld gleichzeitig mit der Vollzeitpflege. Die Pflegeeltern müssen es daher nicht eigens beantragen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.05.2012 freigegeben.
Unterlagen
Ob Sie als Pflegeeltern bestimmte Unterlagen vorlegen müssen, klären Sie am besten direkt mit dem zuständigen Jugendamt.
Hinweis: Das Jugendamt verlangt von den Sorgeberechtigten Einkommensnachweise und Nachweise über laufende Ausgaben. Anhand der Nachweise berechnet es, in welcher Höhe sie sich an den Unterhaltsleistungen für ihr Kind beteiligen müssen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zahlung des Pflegegeldes ist, dass das Kind oder der junge Mensch eine der folgenden Hilfen erhält:
Zuständigkeit
das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.