Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Hochwassergefahrenkarten nutzen

Ablauf

Ausführliche Informationen zur Nutzung der Karten und deren rechtliche Auswirkungen enthält der Leitfaden Hochwassergefahrenkarten. Dieser wird bis Juli 2014 in einer aktualisierten Fassung vorliegen.

Die Hochwassergefahrenkarten können Sie kostenfrei einsehen bei

  • den Gemeinden,
  • den unteren Wasserbehörden und
  • im Internet.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat ihn am 14.04.2014 freigegeben.

Informationen

Die Kenntnis über die Hochwassergefahren ist die zentrale Grundlage für zielgerichtete Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos. In einem Bündel von Maßnahmen spielen die Eigenvorsorge von privaten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern und Unternehmen eine ebenso wichtige Rolle wie das Krisenmanagement der Kommunen und die Hochwasservorhersage des Landes. So können Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen durch einen Blick auf die Gefahrenkarten erkennen, inwieweit sie von Hochwasser betroffen sein könnten. Dies ist ein wichtiger Schritt im Rahmen der Eigenvorsorge.

In Baden-Württemberg werden für über 11.000 Gewässerkilometer landesweit standardisierte Hochwassergefahrenkarten erstellt. Sie zeigen die räumliche Ausdehnung und die Überflutungstiefen von Hochwasser bei hoher, mittlerer und niedriger Eintrittswahrscheinlichkeit.

Die zugrunde liegenden Berechnungen basieren auf

  • einem durch eine Laser-Scan-Befliegung ermittelten digitalen Geländemodell (DGM) und gezielten Vermessungen der Gewässerquerprofile,
  • hydrologischen Daten aus der Regionalisierung des Landes Baden-Württemberg oder soweit vorhanden Erkenntnissen aus bereits vorliegenden Flussgebietsuntersuchungen,
  • der Berücksichtigung aller hydraulisch relevanten Bauwerke, wie zum Beispiel Brücken, Hochwasserrückhaltebecken und andere Hochwasserschutzanlagen. Auch frühere Hochwasserereignisse gehen in die Berechnungen mit ein.

Während der Erstellung der Karten prüfen die Kommunen und Landkreise die Entwürfe und bringen so ihre Erfahrungen und Ortskenntnis ein. Nach der Fertigstellung werden die Karten bei den Kommunen sowie den Unteren Wasserbehörden veröffentlicht und stehen im Internet bereit.

Text

Die Erstellung der Gefahrenkarten beruht auf dem Wasserhaushaltsgesetz. Die Tatsache, dass Flüsse über kommunale, Landes- und nationale Grenzen hinweg fließen, erfordert ein koordiniertes Vorgehen, um die Risiken durch Hochwasser auf breiter Ebene zu minimieren. Mit dem Hochwasserrisikomanagement“ führt Baden-Württemberg die europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie auf Landesebene ein. Somit spielen rechtliche Vorschriften auf europäischer, nationaler und Landesebene Hand in Hand. Die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (HQ100), gelten nach dem Wassergesetz des Landes (WG) als festgesetzte Überschwemmungsgebiete, ohne dass es einer weiteren Festsetzung durch eine Rechtsverordnung bedarf. Für diese Gebiete werden im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes besondere Schutzvorschriften festgesetzt. In den Gefahrenkarten, die rechtlich eine deklaratorische Wirkung haben, sind insbesondere im Siedlungsbereich die bei einem HQ100 überfluteten Gebiete dargestellt.

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Das gesuchte Gewässer ist Teil des bearbeiteten Gewässernetzes, das in Baden-Württemberg rund 11.000 Gewässerkilometer umfasst.

Zuständigkeit

die Regierungspräsidien