Hochwassergefahrenkarten nutzen
Ablauf
Ausführliche Informationen zur Nutzung der Karten und deren rechtliche Auswirkungen enthält der Leitfaden Hochwassergefahrenkarten. Dieser wird bis Juli 2014 in einer aktualisierten Fassung vorliegen.
Die Hochwassergefahrenkarten können Sie kostenfrei einsehen bei
- den Gemeinden,
- den unteren Wasserbehörden und
- im Internet.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat ihn am 14.04.2014 freigegeben.
Text
Die Erstellung der Gefahrenkarten beruht auf dem Wasserhaushaltsgesetz. Die Tatsache, dass Flüsse über kommunale, Landes- und nationale Grenzen hinweg fließen, erfordert ein koordiniertes Vorgehen, um die Risiken durch Hochwasser auf breiter Ebene zu minimieren. Mit dem Hochwasserrisikomanagement“ führt Baden-Württemberg die europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie auf Landesebene ein. Somit spielen rechtliche Vorschriften auf europäischer, nationaler und Landesebene Hand in Hand. Die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (HQ100), gelten nach dem Wassergesetz des Landes (WG) als festgesetzte Überschwemmungsgebiete, ohne dass es einer weiteren Festsetzung durch eine Rechtsverordnung bedarf. Für diese Gebiete werden im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes besondere Schutzvorschriften festgesetzt. In den Gefahrenkarten, die rechtlich eine deklaratorische Wirkung haben, sind insbesondere im Siedlungsbereich die bei einem HQ100 überfluteten Gebiete dargestellt.
Voraussetzungen
Das gesuchte Gewässer ist Teil des bearbeiteten Gewässernetzes, das in Baden-Württemberg rund 11.000 Gewässerkilometer umfasst.
Zuständigkeit
die Regierungspräsidien