Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Hochwasser-Aufbauhilfe beantragen

Ablauf

Sie müssen die Aufbauhilfen beantragen. Dazu müssen Sie als Geschädigte mit Hilfe passender Antragsformulare Ihre Schäden der zuständigen Stelle mitteilen.

Darin müssen Sie beispielsweise allgemeine Angaben, Angaben zur Art des Schadens und zu den Gesamtkosten machen und die erforderlichen Nachweise beifügen.

Wird Ihr Antrag genehmigt, erhalten Sie eine Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Diesen müssen Sie zur Beseitigung des Hochwasserschadens verwenden. Wenn Sie die dazu erforderlichen Maßnahmen abgeschlossen haben, müssen Sie innerhalb von sechs Monaten dies der zuständigen Stelle nachweisen (Verwendungsnachweis).

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.06.2014 freigegeben.

Frist

Stellen Sie Ihren Antrag spätestens bis zum 30. Juni 2015.

Die Aufbauhilfen sollen bis spätestens 31. Dezember 2015 ausgezahlt werden.

Gebühren

keine

Informationen

Wenn Sie in der Zeit vom 31. Mai bis 4. Juli 2013 durch Hochwasser geschädigt wurden, können Sie Unterstützung aus dem von Bund und Ländern finanzierten Fonds „Aufbauhilfe“ beantragen. Dafür stehen in Baden-Württemberg bis zu 74 Millionen Euro zur Verfügung.

Text

In den meisten Fällen liegt die Zuschusshöhe bei 80 Prozent der förderfähigen Kosten. In Härtefällen liegt sie bei 100 Prozent.

Einkommensgrenzen gibt es nicht. Angerechnet bekommen Sie aber auf die Aufbauhilfe erhaltene

  • Hilfen Dritter, vor allem Leistungen Ihrer Versicherung und
  • Soforthilfen.

Unterlagen

  • erhaltene Versicherungsleistungen
  • erhaltene Spenden
  • Fremdmittel (Darlehen)
  • bei Privatpersonen zusätzlich: sonstige Finanzierungsmittel

Stellt die zuständige Stelle fest, dass in Ihrem Antrag Unterlagen fehlen, können Sie diese nachreichen.

Voraussetzungen

Ihnen ist zwischen dem 31. Mai und 4. Juli 2013 ein Hochwasserschaden entstanden

  • im Einzugsgebiet der Flussgebiete der Donau und ihrer Nebenflüsse oder
  • in Gebieten, in denen Hochwasser-Soforthilfen gewährt wurden.

Nähere Auskunft dazu erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle.

Wenn in einem der folgenden Förderbereiche ein hochwasserbedingter Schaden entstanden ist, können Aufbauhilfe beantragen:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe sowie Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur
  • Land- und Forstwirtschaft sowie ländliche Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden
  • Infrastruktur in den Gemeinden (unabhängig von der Trägerschaft)
  • Privatpersonen und Wohnungsunternehmen
  • Forschungseinrichtungen
  • Kultureinrichtungen, Denkmale und Einrichtungen von Religionsgemeinschaften

Welche Kosten förderfähig sind und welche nicht, können Sie in der Verwaltungsvorschrift nachlesen.

Zuständigkeit

die Regierungspräsidien für

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe sowie Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur
  • Land- und Forstwirtschaft sowie ländliche Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden
  • Infrastruktur in den Gemeinden (unabhängig von der Trägerschaft)
  • Wohnungsunternehmen
  • Forschungseinrichtungen
  • Kultureinrichtungen, Denkmale und Einrichtungen von Religionsgemeinschaften

Für Sie als Privatperson sind zuständig je nach Wohnort

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt als untere Verwaltungsbehörde