Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte beantragen
Ablauf
Wenden sich an die von Ihnen ausgewählte Hochschule. Sie prüft, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihre Hochschulzugangsberechtigung.
Sie müssen ein Beratungsgespräch an der jeweiligen Hochschule führen. Das Beratungsgespräch dient der frühzeitigen und umfassenden Beratung über Inhalte, Anforderungen und Aufbau eines Studiums. Dabei gehen die Hochschulen auf die Anforderungen im angestrebten Studiengang ein.
Allgemeiner Hochschulzugang für Absolventen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung
Die Hochschule prüft, ob Sie eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Fortbildung absolviert haben. Deren Zeugnis tritt zusammen mit der Bescheinigung über das Beratungsgespräch an die Stelle der schulischen Hochschulzugangsberechtigung.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen führt die Hochschule Auswahlverfahren durch. In diesen Auswahlverfahren ist die im Meisterbrief oder in der gleichwertigen beruflichen Fortbildung erzielte Durchschnittsnote maßgeblich. Für die Wartezeit ist das Datum des Erwerbs der Meisterprüfung oder der gleichwertigen Fortbildung bestimmend (frühestens: 1. April 2006).
Nach dem Beratungsgespräch bewerben Sie sich schriftlich oder Online direkt bei den Hochschulen.
Fachgebundener Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung
Die Hochschule informiert Sie über Inhalte, Anforderungen und Ablauf der Eignungsprüfung sowie Vorbereitungsmöglichkeiten.
Die Zulassung zur Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich bei der Hochschule beantragen. Die Hochschule prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung erfüllen. Sie teilt Ihnen schriftlich Ort und Datum der Prüfung mit. Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, ist eine einmalige Wiederholung frühestens im folgenden Jahr möglich.
Die Studienberechtigung gilt für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz in Baden-Württemberg als Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 30.05.2014 freigegeben.
Frist
Fachgebundener Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung: Die Zulassung zur Eignungsprüfung müssen Sie bis zum 1. Februar eines Jahres schriftlich bei der Hochschule beantragen.
Allgemeiner Hochschulzugang für Absolventen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung: Die genauen Fristen erfahren Sie bei den Hochschulen. Erkundigen Sie sich frühzeitig danach.
Unterlagen
Die Unterlagen und Nachweise richten sich nach den Voraussetzungen.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der Hochschule.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind
für den allgemeinen Hochschulzugang für Absolventen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung:
- erfolgreich abgeschlossene, anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung: dazu zählen
- eine Meisterprüfung
- eine gleichwertige berufliche Fortbildung im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder nach einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung
- bestimmte Abschlüsse an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie
- Abschlüsse an Fachschulen im Sinne des Schulgesetzes für Baden-Württemberg
Eine freie Bildungseinrichtung, die eine gleichwertige berufliche Fortbildung vermittelt, steht einer Fachschule gleich.
- schriftlicher Nachweis einer Hochschule über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch
für den fachgebundenen Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung:
- erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung
- grundsätzlich mindestens dreijährige Tätigkeit im erlernten Beruf
- schriftlicher Nachweis einer Hochschule über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch
- das Bestehen einer Eignungsprüfung
Zuständigkeit
die jeweilige Hochschule