Hochschulstudium (ausländische Staatsangehörige - nicht EU - und Staatenlose) - Zulassung beantragen
Ablauf
Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt in der Regel im Internet über Bewerbungsportale der Hochschulen. Außerdem müssen Sie einen unterschriebenen Ausdruck in Papierform rechtzeitig an die Hochschule senden. Den "Antrag auf Zulassung zum ersten Fachsemester" sowie die Bewerbungsunterlagen müssen Sie von der jeweiligen Hochschule anfordern. Das Antragsformular finden Sie auch auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule. Den Antrag und weitere geforderte Unterlagen müssen Sie dann fristgerecht der Hochschule einreichen. Das ist oft über das Internet möglich. Diese entscheidet über die Zulassung und informiert Sie darüber.
Im Falle einer Studienplatzzusage erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid Angaben über die Fristen zur Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule.
Im Falle einer Absage erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit Angaben zum Nachrückverfahren.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.06.2012 freigegeben.
Frist
Bewerbungsschluss der meisten Hochschulen, Universitäten, pädagogischen Hochschulen und staatlichen Fachhochschulen (Hochschulen für angewandte Wissenschaften): Für das kommende
- Wintersemester: der 15. Juli
- Sommersemester: der 15. Januar
Abweichende Termine sind möglich.
Bewerbungsfrist zur Feststellung der Zugangsberechtigung für das Studienkolleg der Hochschule Konstanz und die Staatliche Akademie der Bildenden Künste:
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Hochschule.
Gebühren
keine Angaben möglich
Unterlagen
- Hochschulzugangsqualifikation, die im Herkunftsland den Hochschulzugang ermöglicht (z.B. Matura, Baccalaureat, School-Leaving-Certificate, General Certificate of Education GCE), und die zugehörigen Listen mit Einzelnoten
- erworbene Hochschul- oder Universitätszeugnisse (auch von Colleges, Akademien) und die zugehörigen Listen mit Einzelnoten
- Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung einschließlich Notenübersicht (sofern bereits abgelegt)
- Bescheinigungen oder Zeugnisse (einschließlich Notenliste) über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen
- Immatrikulations- oder Studienbescheinigungen (soweit vorhanden)
- Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache, wenn die Bewerbung nicht ausschließlich für einen englischsprachigen Studiengang erfolgt
- Lebenslauf mit einer vollständigen tabellarischen Übersicht über die bisherige Ausbildung
Hinweis: Über die Vorlage weiterer Unterlagen informiert Sie die jeweilige Hochschule.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für Ihre Bewerbung sind:
- ein der deutschen Hochschulreife gleichwertiger Bildungsstand (Nachweise oder Studienkolleg-Feststellungsprüfung),
- für das Studium erforderliche Sprachkenntnisse sowie gegebenenfalls
- die Erfüllung hochschulspezifischer Anforderungen.
Zuständigkeit
die jeweilige Hochschule