Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Integrationskurse für Spätaussiedler - anmelden

Ablauf

Sie können sich direkt bei einem Träger von Sprachkursen Ihrer Wahl anmelden.

Tipp: Die Kontaktdaten der zugelassenen Träger von Integrationskursen in Ihrer Nähe finden Sie im Onlinedienst des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Integrationsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.03.2012 freigegeben.

Gebühren

keine

Wiederholung einzelner Kursabschnitte: auf eigene Kosten

Fortsetzung nach Erreichen der Höchstförderdauer der Unterrichtsstunden: auf eigene Kosten

Informationen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern bundesweit einheitliche Integrationskurse an. Die Grundstruktur der Kurse besteht aus zwei Teilen:

  • Basis- und Aufbausprachkurs mit jeweils 300 Unterrichtsstunden Sprachunterricht
  • Orientierungskurs mit 60 Unterrichtsstunden  zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland

Um das Erlernen der deutschen Sprache möglichst individuell zu fördern, bestehen die Sprachkurse aus sechs Kursabschnitten mit unterschiedlichen Leistungsstufen.

Integrationskurse für spezielle Zielgruppen haben eine abweichende Struktur (900 bzw. 400 Unterrichtsstunden im Sprachunterricht, Intensivkurs nach § 13 der Integrationskursverordnung  (IntV)).

Ziel des Sprachkurses ist der Erwerb "ausreichender Sprachkenntnisse". Die erfolgreiche Teilnahme weisen Sie mit einer Prüfung zum Zertifikat Deutsch nach (entspricht Sprachniveau B1).

Tipp: Als Ergänzung zu den Integrationskursen gibt es weitere Integrationshilfen, vor allem migrationsspezifische Beratungsangebote. Auskünfte über Beratung vor Ort erteilen die Gemeinden.

Rechtsgrundlage

Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in Verbindung mit der Integrationskursverordnung

Text

Sollten Sie den Kurs nicht erfolgreich (Sprachniveau B1) abschließen, besteht die Möglichkeit 300 Unterrichtsstunden im Sprachkurs nach Antrag beim BAMF zu wiederholen.

Unterlagen

Bestätigung des Bundesverwaltungsamts über Ihre Teilnahmeberechtigung

Sollten Sie vom Bundesverwaltungsamt keine Teilnahmeberechtigung erhalten, so besteht für Sie die Möglichkeit beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs zu stellen.

Voraussetzungen

Sie dürfen an einem Integrationskurs teilnehmen, wenn bei Ihnen Defizite festgestellt werden. Das gilt auch für den Ehemann oder die Ehefrau und die Kinder, die in den Aufnahmebescheid einbezogen sind.

Das Bundesverwaltungsamt stellt Ihr Recht zur Teilnahme an einem Integrationskurs fest. Die Bestätigung der Teilnahmeberechtigung erhalten Sie normalerweise nach Ihrer Einreise zusammen mit dem Registrierschein. So können Sie bereits mit einem Integrationskurs beginnen, auch wenn das Bescheinigungsverfahren noch nicht abgeschlossen sein sollte.

Hinweis: Sie sind vor dem 1. Januar 2005 als Spätaussiedler aufgenommen worden und haben bisher keinen Sprachkurs besucht? Dann kann Sie das Bundesverwaltungsamt zur Teilnahme an einem Integrationskurs zulassen. Das gilt auch für den Ehemann oder die Ehefrau und die Kinder, die in den Aufnahmebescheid einbezogen sind. Diese Zulassung müssen Sie schriftlich beantragen.

Zuständigkeit

  • der Träger des Integrationskurses