Instandsetzerkennzeichen - Verwendung beantragen
Ablauf
Sie müssen den Antrag auf Verleihung der Befugnis an die zuständige Stelle richten.
In Ihrem Antrag müssen Sie die Arten von Messgeräten benennen, für die Sie eine Befugnis beantragen wollen. Ein Antragsformular steht Ihnen zum Download zur Verfügung.
Erachtet es die zuständige Stelle als notwendig,
- besichtigt sie Ihren Betrieb oder
- unterweist das mit der Instandsetzung beauftragte Personal.
Wenn Sie beziehungsweise Ihr Betrieb die Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Instandsetzerkennzeichen zugeteilt. Über die Verleihung der Befugnis erhalten Sie eine Urkunde. Die Befugnis wird für bestimmte Arten von Messgeräten erteilt.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.05.2012 freigegeben.
Gebühren
Es entstehen Gebühren nach Eichkostenverordnung.
Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise zur Beurteilung der geforderten Voraussetzungen, beispielsweise:
- Zeugnisse der Meister- oder Gesellenprüfung
- Bestätigungen über die berufliche Tätigkeit
- in manchen Fällen: Schulungsnachweise von Herstellerfirmen
Voraussetzungen
Wenn Sie in Ihrem Betrieb ein Instandsetzerkennzeichen nutzen wollen, müssen Sie
- mit den zur Reparatur und Justierung erforderlichen Einrichtungen ausgestattet sein,
- fachkundiges Personal beschäftigen und
- über eichamtlich geprüfte Normalgeräte verfügen.
Als Fachkundenachweis werden anerkannt:
- für den Betriebsinhaber oder die Betriebsinhaberin beziehungsweise die verantwortlichen technischen Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen des Betriebes:
- die Meisterprüfung oder
- eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in einem einschlägigen Beruf
- für andere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen:
- die Meister- oder Gesellenprüfung oder
- eine mindestens einjährige Tätigkeit in einem einschlägigen Beruf
Hinweis: Instandsetzungspersonal für elektronische Einrichtungen muss die Fachkunde zusätzlich durch eine Schulung bei der betreffenden Herstellerfirma nachweisen.
Zuständigkeit
das Regierungspräsidium Tübingen