Immissionsschutz - Industrieanlagen beantragen oder anzeigen
Ablauf
Bei einem neuen Vorhaben müssen Sie die Genehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Dort reichen Sie das vorgeschriebene Antragsformular und alle erforderlichen Antragsunterlagen ein.
Möchten Sie als Betreiber eine bereits genehmigte Anlage ändern, müssen Sie dies schriftlich spätestens einen Monat vor Beginn der geplanten Änderungen bei der zuständigen Stelle anzeigen. Sie müssen das Formular "Anzeige einer Änderung nach § 15 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)" verwenden. Der Anzeige müssen Sie entsprechende Unterlagen beifügen. Die zuständige Stelle beurteilt anhand der Unterlagen, ob die Anzeige genügt oder ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.
Bei einem neuen Vorhaben müssen Sie die Genehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie erhalten dort das vorgeschriebene Antragsformular.
Möchten Sie eine genehmigte Anlage ändern, müssen Sie dies schriftlich bei der zuständigen Stelle anzeigen. Sie müssen das Formular "Anzeige einer Änderung nach § 15 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)" verwenden.
Hinweis: Mit der Errichtung oder der Änderung einer Anlage dürfen Sie beginnen, sobald die Genehmigung vorliegt. Im Falle einer Änderungsanzeige gilt dies auch, wenn die zuständige Stelle
- sich nicht innerhalb eines Monats geäußert hat oder
- mitteilt, dass keine Änderungsgenehmigung notwendig ist.
Tipp: Führen Sie mit der zuständigen Stelle Antragsvorgespräche. So können Sie den Umfang der Antragsunterlagen bereits festlegen und Hinweise für die Durchführung des Verfahrens erhalten.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.08.2012 freigegeben.
Gebühren
je nach Errichtungskosten der Anlage
Unterlagen
- Antrags- und Anzeigeunterlagen, z.B.:
- Beschreibung des Vorhabens, einschließlich Angaben zu Anlagenteilen, Verfahrensschritten, Stoff- und Produktdaten
- schematische Darstellung, Fließbilder
- Angaben zu möglichen Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs
- Angaben zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen (z.B. Emissionsminderungsmaßnahmen, vorgesehene Messungen, Arbeitsschutzmaßnahmen, Lärmschutzmaßnahmen)
- Angaben zu Emissionen und Immissionen (Prognose), z.B. von Luftschadstoffen, Lärm
- Angaben zu Abfällen und Abwässern
- Bauvorlagen: Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung (Vordruck), Darstellung der Grundstücksentwässerung, eventuell bautechnische Nachweise (bei bautechnischer Prüfung)
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Hinweis: Stimmen Sie die Anzahl der einzureichenden Ausfertigungen der Antragsunterlagen mit der zuständigen Stelle ab.
Zuständigkeit
- für besonders umweltrelevante Anlagen: das jeweils zuständige Regierungspräsidium
- für alle anderen Anlagen: die jeweils zuständige untere Immissionsschutzbehörde
Untere Immissionsschutzbehörde ist,
- wenn die Industrieanlage in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
- wenn die Industrieanlage in einem Landkreis liegt: das Landratsamt