Jagdschein - Verlängerung beantragen
Ablauf
Die Verlängerung Ihres Jagdscheins müssen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle oder schriftlich per Post beantragen. Senden Sie den Antrag mit der Post, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen und Ihren Jagdschein beifügen. Die zuständige Stelle sendet Ihnen den verlängerten Jagdschein ebenfalls mit der Post zurück.
Manche zuständige Stellen bieten auf ihren Internetseiten das Antragsformular zum Download an.
Bei schriftlicher Antragstellung erhalten Sie mit der Post einen Gebührenbescheid. Die zuständige Stelle kann auch eine Vorauszahlung der Gebühren verlangen.
Gebühren
Der jeweils zuständige Stadt-/ Landkreis setzt die Jagdscheingebühr fest.
Zusätzlich fällt eine Jagdabgabe an:
- 20,45 Euro für einen Tagesjagdschein
- 38,35 Euro pro Jagdjahr, für das Sie einen Jagdschein besitzen
Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für
- die Jagdförderung,
- die jagdliche Forschung,
- die wildbiologische Forschung,
- die Wildschadensverhütung.
Text
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Wildforschungsstelle und im Internetauftritt des Landesbetriebes ForstBW.
Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der zur Jagdausübung berechtigten Person, in deren Jagdrevier Sie jagen möchten.
Unterlagen
- Personalausweis
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:
- 500.000 Euro für Personenschäden und
- 50.000 Euro für Sachschäden
Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein.
Hinweis: Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsgesellschaft kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.
Hinweis: Ihr Jagdschein wird nur für den Zeitraum verlängert, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherung kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Jagdschein sind:
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
- Mindestalter: 16 Jahre
Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein. Sie dürfen damit nur in Begleitung einer in der Jagd erfahrenen Person jagen. Die Begleitpersonen sind in der Regel die Erziehungsberechtigten.
Zuständigkeit
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Wenn Sie keine Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben, ist die Verwaltung des Stadt-/Landkreises zuständig, in deren Bezirk Sie die Jagd ausüben wollen.