Jagdschein - Ausstellung beantragen
Ablauf
Sie müssen den Jagdschein beantragen. Wenn Sie zum ersten Mal einen Jagdschein beantragen, sollten Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Dort bekommen Sie Ihren Jagdschein sofort ausgestellt oder ihn später mit der Post zugesandt.
Sie können den Antrag auch schriftlich oder durch eine andere Person mit einer Vollmacht stellen. Die bevollmächtigte Person muss dann sowohl Ihren als auch den eigenen Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen.
Stellen Sie den Antrag schriftlich, erhalten Sie in der Regel einen Gebührenbescheid per Post. Die zuständige Stelle kann auch eine Vorauszahlung der Gebühren verlangen.
Manche zuständige Stellen bieten auf ihren Internetseiten das Antragsformular zum Download an.
Gebühren
Der jeweils zuständige Stadt-/ Landkreis setzt die Jagdscheingebühr fest.
Zusätzlich fällt eine Jagdabgabe an:
- 20,45 Euro für einen Tagesjagdschein
- 38,35 Euro pro Jagdjahr, für das Sie einen Jagdschein besitzen
Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für
- die Jagdförderung,
- die jagdliche Forschung,
- die wildbiologische Forschung,
- die Wildschadensverhütung.
Text
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Wildforschungsstelle und im Internetauftritt des Landesbetriebes ForstBW.
Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der zur Jagdausübung berechtigten Person, in deren Jagdrevier Sie jagen möchten.
Unterlagen
- Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis der Jägerprüfung)
- Personalausweis
- zwei Lichtbilder
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:
- 500.000 Euro für Personenschäden und
- 50.000 Euro für Sachschäden
Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein.
Hinweis: Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsgesellschaft kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Jagdschein sind:
- Mindestalter: 16 Jahre
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde (Jägerprüfung)
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein. Sie dürfen damit nur in Begleitung einer in der Jagd erfahrenen Person jagen. Die Begleitpersonen sind in der Regel die Erziehungsberechtigten.
Zuständigkeit
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Wenn Sie keine Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben, ist die Verwaltung des Stadt-/Landkreises zuständig, in deren Bezirk Sie die Jagd ausüben wollen.