Jägerprüfung - Zulassung beantragen
Ablauf
Sie müssen sich rechtzeitig zur Jägerprüfung anmelden. Mindestens zwei Wochen vor Beginn der Prüfung erhalten Sie von der Prüfungsstelle eine schriftliche Einladung (Ladung). Dadurch sind Sie zur Jägerprüfung zugelassen.
Sie legen die Jägerprüfung vor dem Prüfungsausschuss ab, der aus dem Vorsitzenden und mindestens vier weiteren Mitgliedern besteht.
Die Prüfung besteht aus drei Teilen:
- Schießprüfung:
jagdliches Schießen (auch der Umgang mit Jagdwaffen und Faustfeuerwaffen) - schriftlicher Teil
in vier Prüfungsfächern laut dem Prüfungs- und Ausbildungsrahmenplan zur Jägerausbildung in Baden-Württemberg; Dauer: zweieinhalb Stunden - mündlich-praktischer Teil
in vier Prüfungsfächern laut dem Prüfungs- und Ausbildungsrahmenplan zur Jägerausbildung in Baden-Württemberg; Dauer je Prüfungsfach: 15 Minuten
Bestehen Sie die Prüfung, erhalten Sie ein Zeugnis. Bestehen Sie die Prüfung nicht, teilt Ihnen die Prüfungsstelle dies schriftlich mit.
Frist
Sie müssen sich spätestens vier Wochen vor der schriftlichen Prüfung anmelden. Pro Jahr gibt es mindestens vier Prüfungstermine.
Der Landesjagdverband gibt die Termine öffentlich bekannt. Sie finden sie auch auf seiner Internetseite.
Hinweis: Ob in der von Ihnen gewünschten Region eine Prüfung stattfindet, hängt von der Anzahl der Anmeldungen ab. Erkundigen Sie sich hierzu bei der Prüfungsstelle (Landesjagdverband).
Gebühren
Es fallen Kosten für den Ausbildungslehrgang und die Prüfungsgebühren an. Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesjagdverband.
Text
Die schriftliche Prüfung wird als Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt. Zur Vorbereitung stehen Prüfungsfragen auf der Internetseite des Landesjagdverbandes zum Download zur Verfügung.
Jägerprüfung für Falkner
Angehende Falkner und Falknerinnen können eine eingeschränkte Jägerprüfung ablegen. Dabei entfällt vor allem die Schießprüfung. Wollen sie nach Bestehen der eingeschränkten Jägerprüfung später einen Jahresjagdschein beantragen, müssen sie die fehlenden Prüfungsabschnitte nachholen. Zusätzlich zur eingeschränkten Jägerprüfung benötigen Falknerinnen und Falkner noch eine spezielle Falknerprüfung, die in Baden-Württemberg nicht abgelegt werden kann. Nähere Auskünfte erteilen die Falknerverbände.
Unterlagen
- Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung
- wenn Sie minderjährig sind: schriftliche Einverständniserklärung Ihrer gesetzlichen Vertreter
- Nachweis über die Bezahlung der Prüfungsgebühr
Voraussetzungen
- Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang einer anerkannten Ausbildungsstätte
- Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung
- Mindestalter bei Ablegen der schriftlichen Prüfung: 15 Jahre
Zuständigkeit
Landesjagdverband Baden-Württemberg e. V.