Krankheit oder Schwangerschaft - Haushaltshilfe beantragen
Ablauf
Die Haushaltshilfe müssen Sie schriftlich bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Das Formular "Antrag auf Haushaltshilfe" können Sie telefonisch anfordern oder von den Seiten Ihrer Krankenkasse herunterladen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 22.11.2012 freigegeben.
Gebühren
zwischen 5 und 10 Euro Zuzahlung pro Tag
Unterlagen
- bei Schwangerschaft: ärztliches Attest, mit folgenden Informationen:
- die Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin
- den Tag der Entbindung
- die voraussichtliche Dauer des Krankenhausaufenthaltes
- bei Krankheit: ärztliches Attest über die voraussichtliche Dauer des Krankenhausaufenthaltes oder der Krankheit
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Haushaltshilfe ist, dass
- die haushaltsführende Person in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist,
- keine andere im Haushalt lebende Person die Haushaltsführung übernehmen kann und
- im Haushalt
- ein Kind unter 12 Jahren oder
- ein Kind mit Behinderung lebt, das auf Hilfe angewiesen ist.
Ausnahme: Wenn Sie wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder nach einer Entbindung eine Haushaltshilfe benötigen, ist es nicht erforderlich, dass bereits ein Kind im Haushalt lebt.
Zuständigkeit
Ihre gesetzliche Krankenkasse