Krankengeld für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung - Krankengeld und Freistellung bei Erkrankung des Kindes beantragen
Ablauf
Das Krankengeld müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Die Freistellung müssen Sie sowohl bei der Krankenkasse als auch bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.01.2013 freigegeben.
Unterlagen
ärztliche Bescheinigung
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Auszahlung des Krankengeldes und die Freistellung sind:
- Sie haben eine ärztliche Bescheinigung, dass die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes notwendig sind,
- andere im Haushalt lebende Personen können sich nicht um das Kind kümmern und
- das Kind ist noch nicht zwölf Jahre alt.
Zuständigkeit
- für die Beantragung des Krankengeldes: die Krankenkasse
- für die Beantragung der Freistellung: die Krankenkasse und Ihr Arbeitgeber