Krankenkasse wechseln
Ablauf
Sie müssen schriftlich bei Ihrer alten Krankenkasse kündigen. Die gekündigte Krankenkasse muss Ihnen eine Kündigungsbestätigung ausstellen.
Die Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse müssen Sie ebenfalls schriftlich beantragen. Sie müssen nachweisen, dass Sie bei Ihrer bisherigen Krankenkasse gekündigt haben.
Tipp: Bei vielen Krankenkassen können Sie die Mitgliedschaftserklärung direkt online ausfüllen.
Achtung: Den Wechsel der Krankenkasse müssen Sie unverzüglich Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Wenn Sie zum Zeitpunkt des Wechsels bei keinem Arbeitgeber beschäftigt sind, müssen Sie noch während der Kündigungsfrist die neue Mitgliedschaft bei Ihrer alten Krankenkasse nachweisen (mittels Mitgliedsbescheinigung). Ansonsten wird Ihre Kündigung unwirksam.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.02.2013 freigegeben.
Frist
Sie können üblicherweise nicht mit sofortiger Wirkung kündigen, sondern mit einer Frist von zwei Kalendermonaten. Gerechnet wird von dem Monat an, in dem Sie Ihre Kündigung erklären.
Achtung: Wenn Sie im Zusammenhang mit dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag kündigen, gilt das Sonderkündigungsrecht nur bis zur erstmaligen Fälligkeit der Beitragserhebung, der Beitragserhöhung oder der Prämienverringerung.
Unterlagen
- wenn Sie Ihre Kündigung persönlich bei Ihrer Krankenkasse vornehmen: Ihre Krankenversichertenkarte
- für den Nachweis der Kündigung bei der neuen Krankenkasse: Kündigungsbestätigung
Voraussetzungen
Voraussetzung für einen Wechsel der Krankenkasse ist, dass Sie seit mindestens 18 Monaten bei der gleichen Krankenkasse versichert sind.
In folgenden Fällen gilt diese Mindestbindung nicht und Sie haben ein Sonderkündigungsrecht:
- Eine Krankenkasse entschließt sich, einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag zu erheben oder den Zusatzbeitrag zu erhöhen.
- Die Krankenkasse muss ihre Mitglieder auf dieses Kündigungsrecht spätestens einen Monat vor erstmaliger Fälligkeit hinweisen. Ansonsten verschieben sich die Erhebung oder die Erhöhung des Zusatzbeitrags und die Frist für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts um den entsprechenden Zeitraum.
- Kündigen Sie wegen der erstmaligen Erhebung oder der Erhöhung des Zusatzbeitrags fristgemäß, müssen Sie den (erhöhten) Zusatzbeitrag nicht zahlen. Ist die Kündigung jedoch unwirksam, weil Sie keinen Nachweis über die Fortsetzung der Versicherung bei einer anderen Krankenkasse vorlegen, erheben die Krankenkassen den Zusatzbeitrag im vollen Umfang.
- Die Krankenkasse hat bisher Prämien ausgezahlt und verringert diese nun oder schafft sie ab.
- Sie wollen Ihre freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung generell beenden, um in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
Haben Sie sich für die Teilnahme an einen Wahltarif entschieden, sind Sie je nach Tarif bis zu drei Jahre an diese Krankenkasse gebunden. In dieser Zeit ist ein Krankenkassenwechsel nicht möglich. Dies gilt auch, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder ihn erhöht.
Hinweis: Zwischen dem Wechsel von einer zur anderen Krankenkasse darf keine Lücke entstehen – der Versicherungsschutz muss ohne Unterbrechung bestehen.