Kindertagesstätte - Kind für Krippenplatz anmelden
Ablauf
Suchen Sie eine passende Kinderkrippe aus und nehmen Sie Kontakt zu deren Leitung auf. Klären Sie alle wichtigen Fragen zur Anmeldung, z.B.:
- Angebot an Betreuungsplätzen
- Anmeldeformalitäten
Lassen Sie Ihr Kind vormerken. Vormerkungen sind je nach Träger unterschiedlich geregelt. In einigen Einrichtungen erhalten Sie einen Termin zu einem persönlichen Gespräch, in anderen ist eine Vormerkung telefonisch möglich. Falls in der gewünschten Kinderkrippe kein Platz zur Verfügung steht, sollten Sie Ihr Kind auch bei weiteren Einrichtungen vormerken lassen.
Der Träger der Einrichtung schließt mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Dieser enthält rechtliche Vereinbarungen (z.B. über die tägliche Betreuungszeit, Betreuungskosten und Kündigungsfristen).
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 13.08.2012 freigegeben.
Frist
Fragen Sie direkt bei der Leitung der Kinderkrippe, welche Anmeldefristen Sie beachten müssen.
Gebühren
Die Elternbeiträge für die Betreuung sind unterschiedlich hoch und können abhängen von:
- Anzahl der Kinder in einer Familie
- Einkommen der Eltern
- Betreuungszeit
Erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Einrichtung, welchen Beitrag Sie in Ihrem Fall bezahlen müssen.
Unterlagen
- ärztliche Bescheinigung und möglicherweise Impfnachweise (Kopie des Impfpasses).
Als ärztliche Untersuchung gelten auch die kostenlosen ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen entsprechend dem Untersuchungsheft für Kinder. - möglicherweise Nachweise z.B., dass beide Elternteile erwerbstätig sind oder in Ausbildung stehen beziehungsweise Arbeit suchend sind
Klären Sie mit der Leitung der Kinderkrippe, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Aufnahme eines Kindes in die Kinderkrippe sind:
- physische und psychische Gesundheit des Kindes (Kinder mit Behinderung sollen mit Kindern ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden, sofern der Hilfebedarf dies zulässt)
- in manchen Gemeinden: Nachweis z.B.,
- dass beide Elternteile erwerbstätig sind oder eine Ausbildung absolvieren beziehungsweise
- beide Elternteile eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind
Daneben gibt es weitere Kriterien für die Aufnahme.
Zuständigkeit
- für kommunale Einrichtungen der Kleinkindbetreuung: die Leitung beziehungsweise der Träger der Einrichtung oder die Gemeindeverwaltung
- für Einrichtungen freier Träger und privater Betreiber: die Leitung beziehungsweise der Träger der Einrichtung