Krankenversicherungsschutz bei Reisen ins Ausland
Ablauf
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welcher Krankenversicherungsschutz für Ihr Reiseland besteht. Wenn zwischen Deutschland und Ihrem Urlaubsland kein Sozialversicherungsabkommen besteht, sollten Sie unbedingt eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, da Sie sonst keinerlei Versicherungsschutz haben und anfallende Arzt- oder Krankenhauskosten selbst bezahlen müssen.
Tipp: Viele Krankenkassen kooperieren mit privaten Krankenversicherungsunternehmen und bieten günstige Tarife für ihre Versicherten an. Fragen Sie hierzu Ihre Krankenkasse.
Achtung: Die neue Europäische Krankenversicherungskarte ersetzt nicht die private Auslandsreisekrankenversicherung. So ist vor allem der Krankenrücktransport in die Heimat nicht mitversichert. Deshalb ist der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Auslandsaufenthalt auch für diese Zwecke ratsam.
Zuständigkeit
Ihre Krankenkasse
Achtung: Für den Personenkreis der nach § 264 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) betreuten Sozialhilfebezieher besitzt der Auslandskrankenschein beziehungsweise die Europäische Krankenversicherungskarte oder die Provisorische Ersatzbescheinigung generell keine Gültigkeit. In einem solchen Fall empfehlen wir Ihnen deshalb, sich vor Reiseantritt mit dem Sozialhilfeträger in Verbindung zu setzen.