Krebsfrüherkennungsuntersuchung wahrnehmen
Ablauf
Vereinbaren Sie für die Untersuchung einen Termin bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt beziehungsweise bei einer Fachärztin oder einem Facharzt.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 19.06.2012 freigegeben.
Gebühren
für gesetzlich Versicherte: keine (auch keine Praxisgebühr)
Hinweis: Für privat Versicherte gelten diese Regelungen nicht. Üblicherweise übernehmen die privaten Versicherungen die Früherkennungsmaßnahmen aber im gleichen Umfang.
Text
Weitere Informationen zum Thema "Krebsfrüherkennung und Vorsorge" finden Sie im Onlineauftritt der Deutschen Krebsgesellschaft.
Voraussetzungen
Einen Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchungen haben Sie, wenn folgendes zutrifft:
- Es handelt sich um die Früherkennung von Krankheiten, die sich wirksam behandeln lassen.
- Das Vor- oder Frühstadium dieser Krankheiten ist durch diagnostische Maßnahmen erfassbar.
- Die Krankheitszeichen sind medizinisch-technisch genügend eindeutig erfassbar.
- Es sind genügend Ärztinnen oder Ärzte und Einrichtungen vorhanden, um die aufgefundenen Verdachtsfälle eingehend zu diagnostizieren und zu behandeln.
Zuständigkeit
Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt beziehungsweise eine Fachärztin oder ein Facharzt