Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden

Ablauf

Bei Diebstahl müssen Sie schnellst möglich eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • amtliche Kennzeichennummer
  • welche Kennzeichenschilder wurden gestohlen (hinteres oder vorderes Kennzeichenschild)
  • wann geschah der Diebstahl

Bei Diebstahl oder Verlust müssen Sie oder eine andere Person ein neues Kennzeichen für Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Stelle beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten ein Formular zum Download oder einen Onlinedienst über das Internet an.

Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.

Hinweis: Wenn Sie das Kennzeichen nach einem Umzug aus einem anderen Verwaltungsbezirk mitgenommen haben, fällt die Kennzeichenkombination an die ursprüngliche Zulassungsbehörde zurück und Sie erhalten das Unterscheidungszeichen Ihres aktuell zuständigen Verwaltungsbezirks.

Wollen Sie in Umweltzonen fahren, sollten Sie auch eine Feinstaubplakette für das neue Kennzeichen beantragen.

Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie  bei privaten Anbietern, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind.

Sie können sich auch ein neues Wunschkennzeichen ausstellen lassen. Ihr altes Kennzeichen bleibt für eine bestimmte Frist gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat dessen ausführliche Fassung am 23.12.2014 freigegeben.

Frist

schnellst möglich

Gebühren

Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 26,80

Für Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.

Informationen

Ihnen wurden eines oder beide Kennzeichen Ihres Fahrzeuges gestohlen? Sie haben ein oder beide Kennzeichen verloren? Dann müssen Sie ein neues Kennzeichen beantragen. Das alte Kennzeichen wird daraufhin gesperrt. So kann man Sie nicht verantwortlich machen, wenn eine andere Person mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begeht.

Achtung: Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen.

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung durch eine andere Person: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • bei Verlust: Verlusterklärung oder eidesstattliche Versicherung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
  • bei Diebstahl zusätzlich: schriftliche Bestätigung der Diebstahlanzeige der Polizei
  • wenn nur ein Kennzeichen gestohlen wurde: das zweite Kennzeichen

Hinweis: Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Kennzeichens verlangen. Viele Zulassungsbehörden bieten Formulare zum Download an für:

  • eidesstattliche Versicherung über den Verlust von Kennzeichen
  • Vollmacht

Zuständigkeit

  • für die Anzeige des Diebstahls: die Polizei
  • für die Zuteilung der neuen Kennzeichenschilder: die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

    Zulassungsbehörde ist,
    • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
    • für einen Landkreis: das Landratsamt

Bezugsorttext

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.