Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden
Ablauf
Bei Diebstahl müssen Sie schnellst möglich eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- amtliche Kennzeichennummer
- welche Kennzeichenschilder wurden gestohlen (hinteres oder vorderes Kennzeichenschild)
- wann geschah der Diebstahl
Bei Diebstahl oder Verlust müssen Sie oder eine andere Person ein neues Kennzeichen für Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Stelle beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten ein Formular zum Download oder einen Onlinedienst über das Internet an.
Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.
Hinweis: Wenn Sie das Kennzeichen nach einem Umzug aus einem anderen Verwaltungsbezirk mitgenommen haben, fällt die Kennzeichenkombination an die ursprüngliche Zulassungsbehörde zurück und Sie erhalten das Unterscheidungszeichen Ihres aktuell zuständigen Verwaltungsbezirks.
Wollen Sie in Umweltzonen fahren, sollten Sie auch eine Feinstaubplakette für das neue Kennzeichen beantragen.
Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind.
Sie können sich auch ein neues Wunschkennzeichen ausstellen lassen. Ihr altes Kennzeichen bleibt für eine bestimmte Frist gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.
Gebühren
Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 26,80
Für Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung durch eine andere Person: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bei Verlust: Verlusterklärung oder eidesstattliche Versicherung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
- bei Diebstahl zusätzlich: schriftliche Bestätigung der Diebstahlanzeige der Polizei
- wenn nur ein Kennzeichen gestohlen wurde: das zweite Kennzeichen
Hinweis: Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Kennzeichens verlangen. Viele Zulassungsbehörden bieten Formulare zum Download an für:
- eidesstattliche Versicherung über den Verlust von Kennzeichen
- Vollmacht
Zuständigkeit
- für die Anzeige des Diebstahls: die Polizei
- für die Zuteilung der neuen Kennzeichenschilder: die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist, - für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
Bezugsorttext
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.