Krankenversicherung für Freiberufler
Ablauf
Wenn Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern möchten, lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten. Dort erhalten Sie die Antragsformulare. Viele Krankenkassen bieten diese auch im Internet an.
Um Mitglied in der privaten Krankenversicherung zu werden, können Sie sich von der Krankenkasse Ihrer Wahl ein Angebot erstellen lassen. Wenden Sie sich persönlich oder schriftlich an den Versicherungsträger. In den meisten Fällen können Sie auch online ein Angebot anfordern.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 28.02.2013 freigegeben.
Frist
Wenn Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern wollen, müssen Sie dies innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der vorherigen Versicherung tun. Die freiwillige Mitgliedschaft beginnt immer im unmittelbaren Anschluss. Ein späterer Beitritt ist nicht möglich.
Ob und welche Fristen Sie bei der Versicherung in der privaten Krankenversicherung beachten müssen, erfahren Sie beim jeweiligen Versicherungsträger.
Gebühren
keine Angaben möglich
Unterlagen
- bei einem Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft: letzter Einkommensteuerbescheid
- bei der Wahl eines privaten Versicherungsträgers: je nach Versicherungsträger
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
- Sie waren vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, und zwar
- in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden für mindestens 24 Monate oder
- unmittelbar vor dem Ausscheiden für zwölf Monate.
- Sie beantragen die freiwillige Mitgliedschaft innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der vorherigen Versicherung. Die freiwillige Mitgliedschaft beginnt immer im unmittelbaren Anschluss. Ein späterer Beitritt ist nicht möglich.
Hinweis: Wenn Sie keinen anderen Anspruch im Krankheitsfall haben und zuletzt gesetzlich versichert waren, müssen Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen. Das gilt beispielsweise dann, wenn Sie sich in der Vergangenheit gegen eine freiwillige Mitgliedschaft entschieden, aber auch keine private Versicherung gegen Krankheit abgeschlossen haben.
Über die Aufnahmevoraussetzungen bei einer privaten Krankenversicherung gibt Ihnen der jeweilige Versicherungsträger Auskunft.
Zuständigkeit
- für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung: die gesetzliche Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren
- für eine Versicherung in der privaten Krankenversicherung: jedes Unternehmen, das eine private Krankenversicherung anbietet