Kündigung während der Pflegezeit - Zustimmung beantragen
Ablauf
Die Zustimmung zur Kündigung können Sie formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie entscheidet über die Zulässigkeit der Kündigung und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
Gebühren
je nach Einzelfall: zwischen EUR 200,00 und 1.000
Unterlagen
Nachweise zum Kündigungsgrund
Voraussetzungen
Sie benötigen die Zustimmung der zuständigen Stelle.
Zuständigkeit
der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) - Zweigstelle Karlsruhe