Kartensperrung bei Verlust oder Diebstahl der EC- oder Kreditkarte veranlassen
Ablauf
Sie sollten die Karte sofort sperren lassen, sobald Sie den Verlust bemerken. Nur so können Sie finanzielle Schäden eingrenzen oder vermeiden.
Sie sollten folgende Daten angeben können:
- den Banknamen
- Ihre Kontonummer
- die Bankleitzahl
- bei Kreditkarten: die Art und Kreditkartennummer
Nach der Sperrung der Karte sollten Sie schnellstmöglich eine Diebstahls- oder Verlustanzeige bei der Polizei erstatten.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 24.08.2012 freigegeben.
Frist
Lassen Sie Ihre Karte sofort sperren, nachdem Sie den Verlust bemerkt haben.
Gebühren
Für die Sperrung der Karten und die Erstattung der Anzeige fallen in der Regel keine Kosten an.
Ausnahme: Lassen Sie Ihre Karte über den Kartensperrdienst unter der Servicenummer +49 (0) 1805 021021 sperren, fallen Telefongebühren an:
- 14 ct/Min aus dem deutschen Festnetz
- höchstens 42 ct/Min aus Mobilfunknetzen
- abweichende Kosten aus dem Ausland.
Eine neue EC- oder Kreditkarte kann mit Kosten verbunden sein. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank oder Ihrem Kreditkartenunternehmen.
Zuständigkeit
- bundesweiter Sperr-Notruf mit der zentralen Servicenummer 116 116 (weitere Informationen unter www.servodata.de oder www.sperr-notruf.de)
- sofern sich Ihr Kartenherausgeber nicht dem Sperr-Notruf 116 116 angeschlossen hat, kontaktieren Sie bitte:
- für die Sperrung der EC-Karte:
- Ihre Hausbank oder
- oder den rund um die Uhr erreichbaren, kostenpflichtigen Kartensperrdienst unter der Servicenummer +49 (0) 1805 021021
Dieser kostenpflichtige Dienst ist rund um die Uhr erreichbar.
- für die Sperrung der Kreditkarte: die jeweilige Karteninstitution (z.B. Mastercard unter 0800 8191 040 oder VISA-Card unter 0800 8118 440)
- für die Verlust-/Diebstahlsanzeige: jede Polizeidienststelle