Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Kfz: Fahrerkarte

Ablauf

Sie müssen das ausgefüllte Formular bei der zuständigen Stelle einreichen.

Das Formular des TÜV Süd Service-Center beziehungsweise der DEKRA Automobil steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 07.11.2011 freigegeben.

Frist

Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Die Folgekarte kann frühestens sechs Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Die abgelaufene Karte bleibt beim Karteneigentümer (Fahrer) und ist nach Ablauf der Gültigkeit noch mindestens 28 Tage von diesem im Fahrzeug mitzuführen.

Gebühren

Bei der Beantragung einer Fahrerkarte wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe bei den Antragsannahme- und Kartenausgabestellen des TÜV Süd Service und der DEKRA Automobil gleich ist.

Gebührenhöhe:

Informationen

Die personenbezogene Fahrerkarte ist von Fahrern bei Beförderungen mit Fahrzeugen, die ein digitales Kontrollgerät eingebaut haben, grundsätzlich zu verwenden. Das digitale Kontrollgerät ist für bestimmte Fahrzeuge, die ab 1. Mai 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, vorgeschrieben. Bis auf wenige Ausnahmen sind betroffen:

  • Fahrzeuge, die der Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 Tonnen übersteigt, sowie
  • Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.

Im Massenspeicher des digitalen Kontrollgeräts werden unter anderem fahrer- und unternehmensbezogene Daten sowie Lenk- und Ruhezeiten, Lenkzeitunterbrechungen / Pausen, andere Arbeitszeiten, sowie gefahrene Wegstrecken und Geschwindigkeiten der Fahrer und gegebenenfalls Beifahrer über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erfasst und gespeichert. Ist die Speicherkapazität erreicht, werden die ältesten Daten überschrieben.

Die Fahrerkarte ersetzt die Schaublätter. Auf dem Mikrochip der Fahrerkarte sind die Identitätsdaten des Fahrers enthalten, desweiteren werden unter anderem die Lenk- und Ruhezeiten, Lenkzeitunterbrechungen / Pausen, andere Arbeitszeiten, Wegstecken sowie Beginn und Ende eines jeweiligen Arbeitstages über mindestens 28 Tage gespeichert. Ist die Speicherkapazität ausgeschöpft, werden die ältesten Daten überschrieben. Die Fahrerkarte ist personenbezogen und darf nicht von Dritten benutzt werden. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies kann von der Kontrollbehörde über das Zentrale Kontrollgerätkartenregister (national) oder über TACHOnet (international) überprüft werden.

Folgende Angaben / Daten sind auf der Fahrerkarte sichtbar beziehungsweise auf dem Mikrochip gespeichert:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift des Fahrers
  • Führerscheinnummer
  • Nationalität des ausstellenden Staates
  • Gültigkeitsdauer (von / bis)
  • Lenk- und Ruhezeiten, Lenkzeitunterbrechungen, andere Arbeitszeiten (Informationen ob Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist)
  • Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
  • Ereignisse (Versuch der Sicherheitsverletzung, Stromausfall, Fehlermeldungen)
  • Kontrollen

Text

Weitere Informationen zur Fahrerkarte und zum digitalen Kontrollgerät finden Sie auch auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG).

Unterlagen

  • EU-Kartenführerschein (bei Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis) oder Nachweis über eine Fahrberechtigung, die in einem anderen EU-/EWR-Staat oder Drittland ausgestellt wurde (eventuell beglaubigte Übersetzung)
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
  • Lichtbild neuen Datums, vor hellem Hintergrund in Größe 35 x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt

Voraussetzungen

Der Antragsteller hat Angaben zu seiner Muttersprache zu machen und muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Fahrerkarte können nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in der Regel in Form des Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinbehörde) rechtzeitig beantragt werden, damit dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte vorliegt. Es muss wenigstens eine der folgenden Fahrerlaubnisklassen (Führerscheinklassen) nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.

Zuständigkeit

für die Antragsannahme- und Kartenausgabe für Fahrerkarten / Kontrollgerätekarten:

Bezugsorttext

Sie können sich an eine der beiden Stellen in Baden-Württemberg wenden, wenn auch Ihr Wohnort in Baden-Württemberg ist.