Kfz: Fahrerkarte
Ablauf
Sie müssen das ausgefüllte Formular bei der zuständigen Stelle einreichen.
Das Formular des TÜV Süd Service-Center beziehungsweise der DEKRA Automobil steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat ihn am 07.11.2011 freigegeben.
Frist
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Die Folgekarte kann frühestens sechs Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Die abgelaufene Karte bleibt beim Karteneigentümer (Fahrer) und ist nach Ablauf der Gültigkeit noch mindestens 28 Tage von diesem im Fahrzeug mitzuführen.
Gebühren
Bei der Beantragung einer Fahrerkarte wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe bei den Antragsannahme- und Kartenausgabestellen des TÜV Süd Service und der DEKRA Automobil gleich ist.
Gebührenhöhe:
Text
Weitere Informationen zur Fahrerkarte und zum digitalen Kontrollgerät finden Sie auch auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG).
Unterlagen
- EU-Kartenführerschein (bei Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis) oder Nachweis über eine Fahrberechtigung, die in einem anderen EU-/EWR-Staat oder Drittland ausgestellt wurde (eventuell beglaubigte Übersetzung)
- Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
- Lichtbild neuen Datums, vor hellem Hintergrund in Größe 35 x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt
Voraussetzungen
Der Antragsteller hat Angaben zu seiner Muttersprache zu machen und muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Fahrerkarte können nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in der Regel in Form des Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinbehörde) rechtzeitig beantragt werden, damit dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte vorliegt. Es muss wenigstens eine der folgenden Fahrerlaubnisklassen (Führerscheinklassen) nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
Zuständigkeit
für die Antragsannahme- und Kartenausgabe für Fahrerkarten / Kontrollgerätekarten:
Bezugsorttext
Sie können sich an eine der beiden Stellen in Baden-Württemberg wenden, wenn auch Ihr Wohnort in Baden-Württemberg ist.