Kirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklären
Ablauf
Das Standesamt teilt den Austritt der betroffenen Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit. Möglicherweise ist die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft auch in das Familien- und Heiratsbuch eingetragen worden. Dann teilt das zuständige Standesamt den Austritt auch dem Standesamt mit, das Ihr Familien- und Heiratsbuch führt.
Die Meldebehörde stellt der Finanzverwaltung die Information über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft zur Verfügung, damit diese die ELStAM entsprechend ändern und dem Arbeitgeber automatisch zum Abruf zur Verfügung stellen kann.
Gebühren
Gebührenrahmen: In der Regel 10 Euro bis 75 Euro.
Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis
- bei Verheirateten oder Geschiedenen: zusätzlich Familienstammbuch
- bei Nichtverheirateten: zusätzlich Geburtsurkunde
Hinweis: Ein Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft ist nicht erforderlich.
Zuständigkeit
- für den Austritt aus der Religionsgemeinschaft mit bürgerlicher Wirkung: das Standesamt des Hauptwohnsitzes
- für den Eintritt oder - wo vorgesehen - den Austritt (beziehungsweise Übertritt) nach den Regeln der Religionsgemeinschaft: die jeweilige Religionsgemeinschaft