Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Kurzzeitkennzeichen beantragen

Ablauf

Sie oder eine empfangsbevollmächtigte Person müssen das Kurzzeitkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern in der Nähe der Zulassungsbehörden.

Hinweis: Seit 1. November 2012 darf ein Kurzzeitkennzeichen nur noch von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zugeteilt werden.

Ausländische und deutsche Staatsangehörige, die nicht in Deutschland gemeldet sind, können das Kurzzeitkennzeichen an ihrem aktuellen Aufenthaltsort in Deutschland beantragen. Sie können auch einen Empfangsberechtigen beauftragen, der das Kurzzeitkennzeichen an seinem Wohnsitz, am Betriebssitz oder an seiner Niederlassung im Zulassungsbezirk beantragen kann.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat ihn am 05.03.2014 freigegeben.

Gebühren

nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 13,10

Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder fallen zusätzlich an.

Für das Fahren in Umweltzonen können zusätzliche Gebühren entstehen.

Informationen

Das Kurzzeitkennzeichen können Sie beantragen für

  • Probefahrten
  • Prüfungsfahrten
  • Überführungsfahrten

mit verkehrssicheren, aber nicht zugelassenen Fahrzeugen.

Es gilt nur innerhalb von Deutschland und ist kein Ersatz für ein Ausfuhrkennzeichen. Das Kurzzeitkennzeichen gilt höchstens für fünf aufeinander folgende Kalendertage, einschließlich des Tages der Zuteilung. Sie können es nur einmalig und nur für den eigenen Bedarf verwenden.

Hinweis: Der Beginn der Geltungsdauer darf nicht vordatiert werden. Berücksichtigen Sie das vor allem, wenn Sie es vor einem Wochenende oder vor Feiertagen beantragen.

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
  • Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen (eVB-Code)

Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie von einer Versicherung Ihrer Wahl. Meistens können Sie diese telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Erhalt eines Kurzzeitkennzeichens sind:

  • Das nicht zugelassene Fahrzeug, für welches Sie das Kurzzeitkennzeichen beantragen, muss in einem verkehrssicheren Zustand sein.
  • Sie haben einen eigenen konkreten Bedarf für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens. Beantragen Sie Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig, müssen Sie einen entsprechenden Bedarfsnachweis erbringen.
  • Sie benötigen das Fahrzeug für
    • eine Probefahrt, auf der Sie die Gebrauchsfähigkeit feststellen und nachweisen können,
    • eine Prüfungsfahrt durch
      • amtlich anerkannte Sachverständige oder
      • eine Prüferin oder einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder
      • eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
    • eine Überführungsfahrt, um das Fahrzeug an einen anderen Ort zu überführen.

Zuständigkeit

die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Bezugsorttext

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.