Kraftfahrzeug - Verkauf melden
Ablauf
Sie müssen der zuständigen Zulassungsbehörde den Fahrzeugverkauf sofort schriftlich oder persönlich mitteilen. Geben Sie dabei an:
- Kennzeichen des Fahrzeugs
- Ihren vollständigen Namen
- Anschrift der Käuferin oder des Käufers
Viele Zulassungsbehörden bieten Ihnen im Internet ein Anzeigeformular zum Herunterladen an.
Hinweis: Lassen Sie sich vom Käufer oder von der Käuferin die Übergabe aller erforderlichen Unterlagen bestätigen. Dazu gehören gegebenenfalls auch die amtlichen Kennzeichen.
Unterlagen
Empfangsbestätigung der Käuferin oder des Käufers über die Aushändigung der Fahrzeugunterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- amtliche Kennzeichen
Zuständigkeit
Die Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat.
Zulassungsbehörde ist,
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt