Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)
Ablauf
Wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort außer Betrieb setzen:
Sie oder eine verfügungsberechtigte Person müssen
- die Abmeldung bei einer Zulassungsbehörde persönlich anzeigen und
- die Kennzeichen und
- die erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Wenn Sie zur Außerbetriebsetzung persönlich in der Zulassungsbehörde erscheinen, erhalten Sie die entstempelten Kennzeichenschilder und die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) zurück. Wenn Sie die Kennzeichen später erneut verwenden möchten, können Sie diese für eine bestimmte Zeit reservieren lassen. Eine Reservierung ist kostenpflichtig.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug über das Internet außer Betrieb setzen:
- Sie legen die verdeckten Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten der Kennzeichen frei.
- Sie notieren sich den jeweils sichtbaren Sicherheitscode und den Sicherheitscode auf der Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I oder scannen diese als QR-Code ein.
- Mit dem neuen Personalausweises (nPA) bestätigen Sie Ihre Identität.
- Sie bezahlen die Gebühr für die internetbasierte Außerbetriebsetzung mittels e-Payment-System.
- Nachdem Sie den Vorgang abgeschlossen haben, werden die Daten an die zuständige Zulassungsbehörde übermittelt und Sie erhalten nach der abschließenden Bearbeitung in der Zulassungsbehörde von dort den Bescheid über die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs. Dieser Bescheid geht Ihnen per De-Mail (sofern Sie im Online-Verfahren ein entsprechendes Konto angegeben haben) oder per Post zu.
Die steuerverwaltende Stelle und die Versicherung werden automatisch über die Abmeldung Ihres Fahrzeugs informiert.
Gebühren
Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 5,70
Hinweis: Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug persönlich vor Ort bei einer anderen als der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde abmelden, müssen Sie eine erhöhte Gebühr zahlen.
Unterlagen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug vor Ort in der Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- gegebenenfalls Verwertungsnachweis
In diesem Fall benötigen Sie zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) oder - Erklärung über den Verbleib (z.B. Entsorgung im Ausland oder Weiternutzung als Oldtimer)
Wenn Sie Ihr Fahrzeug online außer Betrieb setzen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I inklusive Sicherheitsmerkmale
- Kennzeichen des Fahrzeugs
- Sicherheitscodes der Stempelplaketten
- Neuer Personalausweis (nPA)
- Teilnahme am E-Payment-System
Voraussetzungen
Wenn Ihr Fahrzeug verschrottet werden soll, benötigen Sie einen Verwertungsnachweis von Ihrer Autoverwertung. Dieser bestätigt die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs. Gegebenenfalls brauchen Sie eine formlose Erklärung über den Verbleib Ihres Fahrzeugs.
Zuständigkeit
Sie können Ihr Fahrzeug bei jeder Zulassungsbehörde in Deutschland außer Betrieb setzen, wenn
- Sie zur Außerbetriebsetzung persönlich erscheinen und
- die erforderlichen Unterlagen vorlegen können.
Wenn Ihre Unterlagen unvollständig sind, können Sie Ihr Fahrzeug nur an der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen.
Zulassungsbehörde ist,
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt