Krankenkassenbeitrag und Zuzahlungspflicht für Auszubildende, Schüler und Studierende
Ablauf
Auszubildende müssen bei Beginn ihrer Berufsausbildung Mitglied in einer Krankenkasse werden. Wenden Sie sich für weitere Informationen an eine Krankenkasse Ihrer Wahl.
Schülerinnen und Schüler sowie Studierende müssen sich nach Ablauf der Familienversicherung ebenfalls selbst versichern. Wenden Sie sich an eine Krankenkasse Ihrer Wahl, um weitere Informationen zu erhalten.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 16.01.2013 freigegeben.
Gebühren
Der Beitrag zur Krankenversicherung beträgt 15,5 Prozent vom Bruttolohn. 8,2 Prozent zahlen Auszubildende, 7,3 Prozent der Arbeitgeber.
Hinweis: Beträgt die Ausbildungsvergütung nicht mehr als 325 Euro monatlich, trägt der Arbeitgeber den Beitrag allein. Überschreitet die Ausbildungsvergütung 325 Euro aufgrund einer einmaligen Zahlung (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld), tragen die Auszubildenden und der Arbeitgeber den Beitrag für den übersteigenden Betrag zu den genannten Teilen. Im Rahmen eines Freiwilligendienstes trägt die Einsatzstelle den Beitrag grundsätzlich alleine.
Zuständigkeit
Ihre Krankenkasse