Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) beantragen
Ablauf
Kinder unter 18 Jahren werden automatisch bei den Steuerklassen I bis IV als ELStAM berücksichtigt, wenn sie in der Wohnung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers gemeldet sind.
Soll bei der Geburt eines Kindes, das nicht beim Arbeitnehmer gemeldet ist, ein Kinderfreibetrag bei den ELStAM gebildet werden, muss er dies einmalig beantragen.
Für Kalenderjahre, in denen Kinder über 18 Jahre alt sind, werden nur auf Antrag und wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, Kinderfreibeträge als ELStAM gebildet.
Frist
Ein Antrag für das laufende Kalenderjahr ist bis zum 30. November zu stellen.
Text
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Finanzministeriums Baden-Württemberg im "Kleinen Ratgeber für Lohnsteuerzahler- "Lohnsteuerfibel" - oder in Ihrem Finanzamt.
Unterlagen
Je nach Antragsgrund
- Geburtsurkunde des Kindes
- Unterlagen zur Berufausbildung etc.
Voraussetzungen
Ein bei der Arbeitnehmerin oder beim Arbeitnehmer zu berücksichtigendes Kind
Zuständigkeit
das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt