Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) beantragen

Ablauf

Kinder unter 18 Jahren werden automatisch bei den Steuerklassen I bis IV als ELStAM berücksichtigt, wenn sie in der Wohnung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers gemeldet sind.

Soll bei der Geburt eines Kindes, das nicht beim Arbeitnehmer gemeldet ist, ein Kinderfreibetrag bei den ELStAM gebildet werden, muss er dies einmalig beantragen.

Für Kalenderjahre, in denen Kinder über 18 Jahre alt sind, werden nur auf Antrag und wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, Kinderfreibeträge als ELStAM gebildet.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat ihn am 14.11.2013 freigegeben.

Frist

Ein Antrag für das laufende Kalenderjahr ist bis zum 30. November zu stellen.

Gebühren

keine

Informationen

Weil Eltern wegen der Erziehung, Betreuung und Ausbildung ihrer Kinder nicht genau so leistungsfähig sind wie Kinderlose, werden sie entweder durch Kindergeld oder durch Freibeträge steuerlich entlastet.

Während des Kalenderjahres wird Kindergeld gezahlt. Nachdem Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgegeben haben, prüft das Finanzamt, ob sich die Freibeträge (der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) günstiger für Sie auswirken.

Die Freibeträge werden bei der Berechnung der Lohnsteuer nicht berücksichtigt. Sie wirken sich jedoch auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer aus. Damit der Arbeitgeber diese Abzugsbeträge richtig berechnen kann, wird die Zahl der Kinderfreibeträge als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gebildet.

Text

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Finanzministeriums Baden-Württemberg im "Kleinen Ratgeber für Lohnsteuerzahler- "Lohnsteuerfibel" - oder in Ihrem Finanzamt.

Unterlagen

Je nach Antragsgrund

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Unterlagen zur Berufausbildung etc.

Voraussetzungen

Ein bei der Arbeitnehmerin oder beim Arbeitnehmer zu berücksichtigendes Kind

Zuständigkeit

das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt