Kindergeld beantragen
Ablauf
Sie müssen das Kindergeld schriftlich beantragen. Die Familienkassen stellen für die Antragstellung Formulare bereit. Den unterschriebenen Antrag senden Sie an die für die Bewilligung des Kindergeldes zuständige Stelle. Sie können ihn dort auch persönlich abgeben. Zuständige Stelle ist die Familienkasse der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten. Angehörige des öffentlichen Dienstes richten Ihren Antrag an die für die Festsetzung Ihrer Bezüge verantwortliche Stelle Ihres Arbeitgebers oder Dienstherrn.
Tipp: Die Antragsformulare sowie zahlreiche Bescheinigungsvordrucke erhalten Sie auch im Internet beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Achtung: Ein mündlicher Antrag (z.B. durch Telefonanruf) ist nicht möglich! Sie können das Kindergeld aber durch schriftlich Bevollmächtigte (z.B. Steuerberater oder Steuerberaterin) beantragen lassen.
Die Familienkasse überweist das Kindergeld monatlich auf Ihr Konto. Arbeiten Sie im öffentlichen Dienst, erhalten Sie es direkt von Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn.
Frist
Sie können das Kindergeld jederzeit beantragen. Sie können es für höchstens vier abgeschlossene Kalenderjahre rückwirkend und für das laufende Kalenderjahr erhalten.
Text
Für gering verdienende Eltern gibt es zusätzlich einen Kinderzuschlag.
Unterlagen
- für Kinder bis 17 Jahre:
- für Kinder, die in Ihrem Haushalt leben: Haushaltsbescheinigung der Meldebehörde
- für außerhalb Ihres Haushalts lebende Kinder: Lebensbescheinigung der Meldebehörde
- Geburtsurkunde, wenn Sie sie innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt vorlegen und darin Ihr Wohnort angegeben ist
- für Kinder ab 18 Jahren je nach Einzelfall zusätzlich z.B.:
- Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulbescheinigung
- Nachweise über das Einkommen des Kindes (letztmals für das Jahr 2011)
- für behinderte Kinder:
- Behindertenausweis oder
- Feststellungsbescheid der Versorgungsbehörde (Landratsamt) oder
- Rentenbescheid
Tipp: Näheres dazu finden Sie in den Merkblättern zum Kindergeld des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
Voraussetzungen
Voraussetzungen für das Kindergeld sind:
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland oder halten sich hier gewöhnlich auf oder
- Sie wohnen im Ausland, müssen aber in Deutschland entweder
- unbeschränkt Einkommensteuer entrichten oder
- werden entsprechend steuerlich behandelt.
Sie erhalten Kindergeld für alle Kinder bis 17 Jahre. Kinder ab 18 Jahren müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllen (z.B. Nachweis eines Ausbildungsverhältnisses, bis einschließlich 2011 Einhalten bestimmter Einkommensgrenzen).
Zuständigkeit
- die Familienkassen der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten beziehungsweise
- für Angehörige des öffentlichen Dienstes: die für die Festsetzung Ihrer Bezüge zuständige Stelle des Arbeitgebers oder Dienstherrn