Kolleg - Besuch anmelden
Ablauf
Sie können sich bei dem jeweiligen Kolleg persönlich oder schriftlich anmelden. Der Anmeldebogen liegt in den jeweiligen Kollegs aus. Teilweise bieten die Bildungseinrichtungen das Anmeldeformular auf ihren Seiten zum Download an.
Die Meldung zur Aufnahmeprüfung sollte etwa acht Wochen vor Prüfungsbeginn (im Frühjahr) bei der Leitung des Kollegs eingegangen sein. Genaue Fristen erfahren Sie beim jeweiligen Kolleg. Die Prüfung ist schriftlich. Sie kann durch einen mündlichen Teil ergänzt werden. Die Anforderungen richten sich nach dem Kenntnisstand am Ende der 10. Realschulklasse. Sie können ohne Besuch der Einführungsphase in die Kursphase eintreten. Dann richten sich die Prüfungsanforderungen nach dem Kenntnisstand am Ende der Klasse 10 des Gymnasiums.
Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik. Als Prüfungsaufgaben sind zu fertigen in
- Deutsch: ein Aufsatz (Arbeitszeit 4 Stunden)
- Mathematik : sechs bis neun Aufgaben (Arbeitszeit 2 Stunden)
- Englisch: erweiterte Textaufgabe (Arbeitszeit 1,5 Stunden).
Tipp: Teilweise bieten Kollegs Vorbereitungskurse für die Aufnahmeprüfungen an. Nähere Informationen finden Sie im Onlineangebot der jeweiligen Bildungseinrichtung oder im Sekretariat des Kollegs.
Über die Ergebnisse der Prüfung und die Aufnahmetermine (September) informiert Sie die jeweilige Schulleitung.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.01.2015 freigegeben.
Frist
Je nach Kolleg unterschiedlich.
Gebühren
Je nach Kolleg unterschiedlich.
Text
Für die Dauer des Kollegbesuchs können Sie eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) beantragen.
Unterlagen
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- Lichtbild
- Abschluss- oder Abgangszeugnisse der besuchten Schulen
- Erklärung, dass Sie bisher an keiner Abiturprüfung teilgenommen haben
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand
- mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder Nachweis einer in der Regel mindestens zweijährigen Berufstätigkeit
Das selbständige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens drei Personen - beziehungsweise mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person - ist der Berufstätigkeit gleichgestellt. - Bestehen der Aufnahmeprüfung
Hinweis: Sie dürfen sich nicht mehr bewerben, wenn Ihnen bereits zweimal die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife versagt worden ist. In manchen Fällen werden jedoch Bewerber und Bewerberinnen aufgenommen, die im ersten Bildungsweg auf dem Gymnasium erfolglos geblieben sind.
Sind Sie arbeitslos? Das Kolleg kann in begründeten Einzelfällen Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigen. Diese müssen Sie durch eine Bescheinigung der Arbeitsagentur nachweisen.
Zuständigkeit
das jeweilige Kolleg
Hinweis: Informationen zu den Standorten und Adressen der Kollegs in Baden-Württemberg sowie zur Aufnahmeprüfung finden Sie auf der Seite "Der Zweite Bildungsweg in Baden-Württemberg" des Kultusportals Baden-Württemberg.