Kinderzuschlag beantragen
Ablauf
Anträge für den Kinderzuschlag müssen Sie schriftlich stellen. Antragsformulare erhalten Sie bei der Familienkasse. Die Vordrucke finden Sie auch auf den Internetseiten der Familienkasse zum Download. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zum Thema Kinderzuschlag.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis in einem Bescheid mit.
Sie können als Eltern durch eine schriftliche Erklärung auf den Anspruch auf Kinderzuschlag verzichten. Das ist möglich, wenn damit ein Verlust von anderen, höheren Ansprüchen (z.B. Arbeitslosengeld II) verbunden wäre.
Text
Anspruch auf Kinderzuschlag besteht ab Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich.
Unterlagen
Nachweise der Einkommens- und Wohnsituation
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Sie verfügen als Eltern mindestens über ein Einkommen oder Vermögen, mit dem Sie Ihren eigenen Bedarf decken können. Das Kind wird bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
- Ihr Kind ist jünger als 25 Jahre, unverheiratet und lebt in Ihrem Haushalt.
- Sie beziehen für Ihr Kind Kindergeld.
Der Kinderzuschlag steht Ihnen nicht zu als:
- Empfänger oder Empfängerin von Sozialhilfe beziehungsweise
- Empfänger oder Empfängerin von Arbeitslosengeld II
Zuständigkeit
die Familienkasse der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie wohnen