Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Kinderzuschlag beantragen

Ablauf

Anträge für den Kinderzuschlag müssen Sie schriftlich stellen. Antragsformulare erhalten Sie bei der Familienkasse. Die Vordrucke finden Sie auch auf den Internetseiten der Familienkasse zum Download. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zum Thema Kinderzuschlag.

Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis in einem Bescheid mit. 

Sie können als Eltern durch eine schriftliche Erklärung auf den Anspruch auf Kinderzuschlag verzichten. Das ist möglich, wenn damit ein Verlust von anderen, höheren Ansprüchen (z.B. Arbeitslosengeld II) verbunden wäre.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 17.11.2014 freigegeben.

Gebühren

keine

Informationen

Sie können als Familie den Kinderzuschlag erhalten, wenn Sie allein wegen des Unterhaltsbedarfes für ihre Kinder Anspruch auf Arbeitslosengeld II und/oder Sozialgeld hätten.

Sie erhalten höchstens 140 Euro pro Kind und Monat. Der Kinderzuschlag wird bei gleichbleibenden Verhältnissen unbefristet gezahlt. Verfügt Ihr Kind über ein eigenes Einkommen und Vermögen, vermindert sich der Kinderzuschlag. Zum Einkommen eines Kindes gehören z.B. Unterhaltsleistungen. Kindergeld und Wohngeld fallen nicht darunter.

Hinweis: Die Berechnung des Einkommens und der zu veranschlagenden Grenzen können unterschiedlich sein. Dies hängt von Ihrer Familiensituation und vom Wohnort ab. Sie sollten sich vor der Antragstellung bei der Familienkasse erkundigen, ob und in welcher Höhe Sie in Ihrer jeweiligen Situation den Zuschlag bekommen. Ein ausführliches Merkblatt zum Kinderzuschlag steht Ihnen zum Download auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.

Text

Anspruch auf Kinderzuschlag besteht ab Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich.

Unterlagen

Nachweise der Einkommens- und Wohnsituation

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Sie verfügen als Eltern mindestens über ein Einkommen oder Vermögen, mit dem Sie Ihren eigenen Bedarf decken können. Das Kind wird bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
  • Ihr Kind ist jünger als 25 Jahre, unverheiratet und lebt in Ihrem Haushalt.
  • Sie beziehen für Ihr Kind Kindergeld.

Der Kinderzuschlag steht Ihnen nicht zu als:

  • Empfänger oder Empfängerin von Sozialhilfe beziehungsweise
  • Empfänger oder Empfängerin von Arbeitslosengeld II

Zuständigkeit

die Familienkasse der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie wohnen