Löschung einer Marke (Antrag des Markeninhabers)
Ablauf
Sie müssen unter Verwendung des Formulars "Antrag auf vollständige/teilweise Löschung einer Marke wegen Verzicht" beim DPMA erklären, dass Sie auf die betreffende Marke verzichten.
Hinweis: Sie können eine Marke auch nur teilweise löschen lassen. Das heißt, dass die Marke nur für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, gelöscht wird. Für die restlichen Waren oder Dienstleistungen können Sie die Marke auch nach dem Löschungsverfahren noch weiterverwenden.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Wirtschaftsministerium hat ihn am 23.09.2010 freigegeben.
Frist
Den Antrag können Sie jederzeit stellen.
Gebühren
Für das Löschungsverfahren wegen Verzichts entstehen Ihnen keine Kosten oder Gebühren.
Voraussetzungen
Sie möchten auf eine oder mehrere Ihrer eingetragenen Marken verzichten.