Leistungen der Rentenversicherung zur medizinischen Rehabilitation - Befreiung von der Zuzahlung beantragen
Ablauf
Sie müssen für die Zuzahlungsbefreiung einen schriftlichen Antrag stellen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie unter „Formulare & Onlinedienste“ oder direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.
Bei stationären Nach- und Festigungskuren wegen Krebsleidens eines Angehörigen sind die Verhältnisse der versicherten Person ausschlaggebend. In diesem Fall muss der Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung von der versicherten Person gestellt werden.
Frist
Reichen Sie den Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung gleichzeitig mit dem Antrag auf medizinische Rehabilitation ein.
Hinweis: Eine nachträgliche Erstattung der geleisteten Zuzahlung ist möglich.
Unterlagen
Einkommensnachweise (z.B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Bescheid über Arbeitslosengeld, Bescheid über Krankengeld)
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Ihr Einkommen ist so niedrig, dass die Zuzahlungen zu stationären Leistungen eine unzumutbare Belastung für Sie darstellen würden. Ihr monatliches Nettoeinkommen liegt unter 1.107 Euro (Stand: 2014)
- Beträgt Ihr monatliches Nettoerwerbseinkommen oder Erwerbsersatzeinkommen allein oder zusammen zwischen 1.107 Euro und 1.199 Euro (Stand: 2014), kann der Zuzahlungsbetrag ermäßigt werden, wenn
- Sie ein leibliches Kind, ein Adoptivkind, ein Pflegekind oder ein Stiefkind unter 18 Jahren (nicht Enkel oder Geschwister, auch wenn diese im Haushalt aufgenommen sind) haben oder
- Sie eines der oben genannten Kinder haben, das mindestens 18 Jahre alt ist und für das noch Anspruch auf Kindergeld besteht oder
- Ihre Ehefrau, Ihr Ehemann, Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihr eingetragener Lebenspartner nicht erwerbstätig ist, weil
- er oder sie Sie pflegt oder
- er oder sie selbst der Pflege bedarf und
- kein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung besteht.
Hinweis: Sie müssen mit Ihrer Ehefrau, Ihrem Ehemann, Ihrer eingetragenen Lebenspartnerin oder Ihrem eingetragenen Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft leben.
In den genannten Fällen kann der tägliche Zuzahlungsbetrag je nach Höhe Ihres jeweiligen Einkommens folgendermaßen ermäßigt werden:
monatliches Nettoeinkommen | tägliche Zuzahlung |
unter 1.107 Euro | keine |
ab 1.107 Euro | 9 Euro |
ab 1.140 Euro | 9,50 Euro |
ab 1.200 Euro | 10 Euro |
Zuständigkeit
der zuständige Rentenversicherungsträger