Landestierärztekammer - Mitgliedschaft anmelden
Ablauf
Bitte melden Sie sich vorab telefonisch, per E-Mail oder Fax bei der Geschäftsstelle der Landestierärztekammer. Diese sendet Ihnen die Anmeldeunterlagen mit der Post zu. Neben den Anmeldeformularen erhalten Sie auch die Kammerordnungen und Informationsbroschüren.
Die Anmeldeformulare stehen nicht als Download zur Verfügung.
Unterlagen
- ausgefülltes Anmeldeformular
- Bestallungs- oder Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes
- Promotionsurkunde oder Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade, Nachweise über die Verleihung berufsbezogener Amts- oder Dienstbezeichnungen
- Urkunden über die Genehmigung zur Führung einer Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung
Hinweis: Die Urkunden müssen Sie im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen. Die Landestierärztekammer kann auf den Originaldokumenten bestehen.
Voraussetzungen
Sie müssen
- Tierärztin oder Tierarzt sein,
- in Besitz einer deutschen Approbation oder
einer vorübergehenden oder beschränkten Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufs sein (wird in Baden-Württemberg durch das Regierungspräsidium Stuttgart erteilt) und
- in Baden-Württemberg tierärztlich tätig sein
oder, falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.
Zuständigkeit
die Landestierärztekammer Baden-Württemberg