Landesprogramm STÄRKE - Informationen und Förderung erhalten
Ablauf
Informationen zu STÄRKE erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie die Informationen zu STÄRKE vom örtlichen Jugendamt.
Um die Zuschüsse zu erhalten und an den kostenfreien Angeboten teilnehmen zu können, wenden Sie sich an die Anbieter von Familienbildungsangeboten und Offenen Treffs.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.07.2014 freigegeben.
Frist
Zuschüsse für allgemeine Familienbildungsangebote erhalten Sie nur im ersten Lebensjahr des Kindes.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind für
Zuschüsse zur Teilnahme an allgemeinen Angeboten für Familien mit Kindern im ersten Lebensjahr:
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg,
- der Familienbildungskurs wird vor dem ersten Geburtstag Ihres Kindes begonnen,
- der Kursveranstalter gehört einer Organisation an, die
- die Rahmenvereinbarung STÄRKE unterzeichnet hat oder
- mit Billigung des Jugendamts der Rahmenvereinbarung beigetreten ist
- Ihre Familie benötigt finanzielle Unterstützung.
die Förderung für spezielle Eltern- und Familienbildungskurse
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg
- Sie befinden sich in einer besonderen Lebenssituation. Als solche zählen beispielsweise:
- Alleinerziehung,
- frühe Elternschaft,
- Gewalterfahrung,
- Krankheit (dazu zählt auch Sucht) oder
- Behinderung eines Familienmitglieds,
- Mehrlingsversorgung,
- Migrationshintergrund,
- Pflege- oder Adoptivfamilie,
- schwierige finanzielle Verhältnisse sowie
- Trennung, Unfall oder Tod eines Familienmitglieds
Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, für welche besonderen Lebenssituationen spezielle Elternbildungskurse angeboten werden.
Zuständigkeit
Für das Versenden des STÄRKE-Informationsmaterials:
- Das Einwohnermeldeamt
Einwohnermeldeamt ist die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes, - bei Pflege- und Adoptivkindern: das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist, - wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung,
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt.
Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Für die Förderung:
Wenden Sie sich direkt an die an STÄRKE teilnehmenden Organisationen. Diese finden sie im Faltblatt "Informationen zum Landesprogramm STÄRKE" sowie in Listen der Jugendämt erzum örtlichen Angebot.