Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Landesprogramm STÄRKE - Informationen und Förderung erhalten

Ablauf

Informationen zu STÄRKE erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie die Informationen zu STÄRKE vom örtlichen Jugendamt.

Um die Zuschüsse zu erhalten und an den kostenfreien Angeboten teilnehmen zu können, wenden Sie sich an die Anbieter von Familienbildungsangeboten und Offenen Treffs.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.07.2014 freigegeben.

Frist

Zuschüsse für allgemeine Familienbildungsangebote erhalten Sie nur im ersten Lebensjahr des Kindes.

Gebühren

keine

Informationen

Das Baby ist da und die Freude groß. Nun gilt es den Alltag mit dem Baby neu zu gestalten. Haben Sie Fragen zur Ernährung, Pflege und Erziehung Ihres Babys oder wollen Sie einfach andere Eltern treffen? Auch mit größeren Kindern machen die wandelnden Lebensumstände es immer wieder erforderlich, den Alltag mit Kindern neu zu organisieren.

Angebote der Eltern- und Familienbildung können hier eine wichtige Anlaufstelle für Sie als Eltern sein. Durch den Auf- und Ausbau eines bedarfsgerechten und flächendeckenden Netzes an solchen Angeboten unterstützt Sie das Landesprogramm STÄRKE bei den vielfältigen Aufgaben der Pflege und Erziehung Ihrer Kinder.

STÄRKE bietet:

  • Zusendung von Informationen zu Familienbildungsangeboten anlässlich der Geburt eines Kindes,
  • Zuschüsse in Höhe von bis zu 100 Euro für Familien mit finanziellem Unterstützungsbedarf zur Ermöglichung der Teilnahme an allgemeinen Familienbildungsangeboten für Familien mit Kindern im ersten Lebensjahr,
  • kostenfreie, spezielle Elternbildungskurse in einem Wert von bis zu 500 Euro für Familien in besonderen Lebenssituationen,
  • Familienbildungsfreizeiten für Familien in besonderen Lebenssituationen,
  • finanzielle Unterstützung bestimmter Offener Treffs, die alle Familien kostenfrei besuchen und mitgestalten können sowie
  • bis zu fünf Hausbesuche im Wert von bis zu 500 Euro auf Wunsch von Familien, die an einem STÄRKE-Angebot teilnehmen.

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind für

Zuschüsse zur Teilnahme an allgemeinen Angeboten für Familien mit Kindern im ersten Lebensjahr:

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg,
  • der Familienbildungskurs wird vor dem ersten Geburtstag Ihres Kindes begonnen,
  • der Kursveranstalter gehört einer Organisation an, die
    • die Rahmenvereinbarung STÄRKE unterzeichnet hat oder
    • mit Billigung des Jugendamts der Rahmenvereinbarung beigetreten ist
  • Ihre Familie benötigt finanzielle Unterstützung.

die Förderung für spezielle Eltern- und Familienbildungskurse

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg
  • Sie befinden sich in einer besonderen Lebenssituation. Als solche zählen beispielsweise:
    • Alleinerziehung,
    • frühe Elternschaft,
    • Gewalterfahrung,
    • Krankheit (dazu zählt auch Sucht) oder
    • Behinderung eines Familienmitglieds,
    • Mehrlingsversorgung,
    • Migrationshintergrund,
    • Pflege- oder Adoptivfamilie,
    • schwierige finanzielle Verhältnisse sowie
    • Trennung, Unfall oder Tod eines Familienmitglieds

Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, für welche besonderen Lebenssituationen spezielle Elternbildungskurse angeboten werden.

Zuständigkeit

Für das Versenden des STÄRKE-Informationsmaterials:

  • Das Einwohnermeldeamt
    Einwohnermeldeamt ist die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes,
  • bei Pflege- und Adoptivkindern: das örtliche Jugendamt
    Jugendamt ist,
    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung,
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt.
      Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

Für die Förderung:

Wenden Sie sich direkt an die an STÄRKE teilnehmenden Organisationen. Diese finden sie im Faltblatt "Informationen zum Landesprogramm STÄRKE" sowie in Listen der Jugendämt erzum örtlichen Angebot.