Landesärztekammer - Mitgliedschaft anmelden
Ablauf
Sie müssen sich persönlich bei der Landesärztekammer anmelden. Sie erhalten einen Meldebogen, den Sie ausfüllen und unterschreiben müssen.
Die Landesärztekammer trägt die neuen Mitglieder in das Mitgliederverzeichnis ein.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 29.10.2012 freigegeben.
Frist
innerhalb eines Monats nach Vorliegen der Voraussetzungen
Gebühren
- für die Anmeldung: keine
- für die Mitgliedschaft: Jahresbeitrag in unterschiedlicher Höhe
- Beitragsbemessungsgrundlage sind Ihre Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes aus ärztlicher Tätigkeit.
- Der Beitrag beträgt 0,41 Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage und wird auf den vollen Euro abgerundet. Der Mindestbeitrag beträgt 20 Euro.
- Freiwillige Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 150 Euro.
Unterlagen
- Personalausweis
- Approbation/Berufserlaubnis
- Urkunden über akademische Grade und Titel (vor allem Promotionsurkunde(n), Habilitation) und/oder Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade und Titel
- Urkunde über die Facharztanerkennung
Hinweis: Sie müssen die Urkunden im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen.
Voraussetzungen
Um Kammermitglied der Landesärztekammer zu sein, müssen Sie
- als Ärztin oder Arzt bestallt oder approbiert sein oder
- eine Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes besitzen und
- Ihren Beruf in Baden-Württemberg ausüben oder, falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, in Baden-Württemberg Ihren Wohnsitz haben.
Zuständigkeit
die Landesärztekammer Baden-Württemberg
Bezugsorttext
Geben Sie den Ort ein, in dem Sie Ihre Praxis haben.