Landeszahnärztekammer - sich als Zahnarzt anmelden
Ablauf
Sie müssen sich bei der zuständigen Bezirkszahnärztekammer schriftlich anmelden. Zuständig ist die Bezirkszahnärztekammer, in deren Bezirk Sie tätig werden wollen oder in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz nehmen. Den erforderlichen Meldebogen erhalten Sie dort.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und den Zahnarztausweis der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.06.2012 freigegeben.
Frist
innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer Berufstätigkeit oder der Wohnsitznahme in Baden-Württemberg
Gebühren
- für die Anmeldung: keine
- für die Mitgliedschaft: Kammerbeitrag in unterschiedlicher Höhe (vierteljährlich)
Die Bemessung der Beitragsgrundlage erfolgt nach Beitragsgruppen, die die Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer jährlich festsetzt. Der Beitrag setzt sich zusammen aus den Teilbeiträgen für - die Bundeszahnärztekammer,
- die Landeszahnärztekammer und
- die jeweilige Bezirkszahnärztekammer.
Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie aus der Anlage zum Meldebogen.
Hinweis: Die Urkunden müssen Sie im Original oder in Form einer amtlich beglaubigten Kopie vorlegen.
Voraussetzungen
Um Kammermitglied der Landeszahnärztekammer in Baden-Württemberg zu sein, müssen Sie
- eine zahnärztliche Approbation oder
- eine Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde besitzen und
- Ihren Beruf in Baden-Württemberg ausüben oder – wenn Sie Ihre Tätigkeit nicht ausüben – Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.
Zuständigkeit
die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg