Landespsychotherapeutenkammer - Mitgliedschaft anmelden
Ablauf
Sie müssen sich schriftlich anmelden. Den erforderlichen Meldebogen erhalten Sie bei der Landespsychotherapeutenkammer oder können ihn im Internet herunterladen.
Die Landespsychotherapeutenkammer trägt die neuen Mitglieder in das Mitgliederverzeichnis ein.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.06.2012 freigegeben.
Frist
innerhalb eines Monats nach Vorliegen der Voraussetzungen
Gebühren
- für die Anmeldung: keine
- für die Mitgliedschaft: Jahresbeitrag in unterschiedlicher Höhe
Je nach Einkünften und Status ist ein ermäßigter Beitrag oder ein Mindestbeitrag möglich. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Kammer.
Hinweis: Für folgende Gruppen ist die Mitgliedschaft kostenfrei:
- Mitglieder, die ihren Beruf nicht mehr ausüben und auf Wahlrecht, Wählbarkeit und Mitgliedschaft in der Vertreterversammlung schriftlich verzichten
- Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs)
Unterlagen
- Personalausweis
- Nachweis des akademischen Grades
- Promotionsurkunde
- falls Sie eine Psychotherapieausbildung gemacht haben: Nachweise über den Abschluss
- falls Sie sonstige Psychotherapiequalifikationen erworben haben: Nachweise (nur Gesamtbescheinigungen, keine Einzelnachweise über die Teilnahme an Einzelveranstaltungen)
- Approbationsurkunde oder Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung nach dem Psychotherapeutengesetz
- Urkunde über die Facharztanerkennung
Hinweis: Die erforderlichen Urkunden müssen Sie als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen. Die Kammer kann auch die Vorlage von Originaldokumenten verlangen.
Voraussetzungen
Sie sind zur Mitgliedschaft verpflichtet, wenn Sie
- als Psychologische Psychotherapeutin, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut approbiert sind oder
- eine Erlaubnis zur Berufsausübung nach dem Psychotherapeutengesetz besitzen und
- Ihre berufliche Niederlassung oder – wenn Sie Ihre Tätigkeit nicht ausüben – Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.
Sind Sie Staatsangehöriger oder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder eines sonstigen Vertragsstaates? Dann müssen Sie sich nicht bei der Landespsychotherapeutenkammer anmelden, wenn Sie hier Ihren Beruf nur vorübergehend und gelegentlich ausüben.
Voraussetzung ist, dass sie in einem anderen europäischen Vertragsstaat beruflich niedergelassen sind.
Zuständigkeit
die Landespsychotherapeutenkammer