Landesapothekerkammer - Mitgliedschaft anmelden
Ablauf
Sie müssen sich schriftlich anmelden. Den erforderlichen Meldebogen erhalten Sie bei der Landesapothekerkammer oder können ihn im Internet herunterladen.
Die Landesapothekerkammer trägt die neuen Mitglieder in das Mitgliederverzeichnis ein.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.06.2012 freigegeben.
Frist
innerhalb eines Monats nach Vorliegen der Voraussetzungen
Gebühren
- für die Anmeldung: keine
- für die Mitgliedschaft: Jahresgrundbeitrag in unterschiedlicher Höhe
Beitragsbemessungsgrundlage können sowohl die Berufseinnahmen als auch der Umfang der beruflichen Tätigkeit sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Kammer.
Hinweis: Betriebserlaubnisinhaberinnen und -inhaber, Pächterinnen, Pächter, Verwalterinnen und Verwalter von öffentlichen Apotheken und dazugehörigen Filialen müssen neben dem Grundbeitrag eine weitere Umlage entrichten. Diese richtet sich nach den im vorhergegangenen Kalenderjahr erzielten Umsätzen (ohne Mehrwertsteuer).
Unterlagen
Sie müssen alle im Meldebogen vorgesehenen Angaben nachweisen. Auf jeden Fall müssen Sie Ihrem Antrag die folgenden Dokumente beilegen:
- Approbation/Berufserlaubnis
- Promotionsurkunde
- Nachweise über Weiterbildungen
- bei selbständigen Apothekenleiterinnen oder -leitern und Apothekenverwalterinnen und –verwaltern, die eine Versandhandelserlaubnis haben: eine Kopie davon
Hinweis: Sie müssen die Urkunden im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen. Für den Nachweis der Versandhandelserlaubnis reicht eine einfache Kopie.
Voraussetzungen
Um Kammermitglied der Landesapothekerkammer sein zu können, müssen Sie
- als Apothekerin oder Apotheker bestallt oder approbiert sein oder
- eine Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufes besitzen und
- Ihren Beruf in Baden-Württemberg ausüben oder – wenn Sie Ihre Tätigkeit nicht ausüben – Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.
Zuständigkeit
die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg