Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Land- und Forstwirtschaft - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit anzeigen

Ablauf

Die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft müssen Sie der zuständigen Stelle schriftlich anzeigen. Diese informiert Ihr zuständiges Finanzamt über die Aufnahme der Erwerbstätigkeit.

Vom Finanzamt erhalten Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Sie können diesen auch herunterladen. Den Fragebogen schicken Sie ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen an das Finanzamt zurück.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 04.06.2012 freigegeben.

Frist

innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit

Gebühren

keine

Informationen

Sie müssen die Aufnahme einer selbständigen land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung anzeigen. Eine Gewerbeanmeldung ist für einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb nicht nötig.

Unterlagen

Nachweise der beruflichen Tätigkeit und der Gründung (wenn vorhanden Verträge beifügen)

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Finanzamt, ob in Ihrem Fall weitere Nachweise und Unterlagen erforderlich sind.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass eine Erwerbstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft nach § 13 Einkommensteuergesetz (EStG) vorliegt. Dazu gehören unter anderem:

  • Landwirtschaft
  • Forstwirtschaft
  • Weinbau
  • Gartenbau
  • im begrenzten Umfang Tierzucht und Tierhaltung
  • Jagd (im Zusammenhang mit einem Land-/Forstwirtschaftsbetrieb)
  • land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Gebiet der Sitz Ihres Land- oder Forstwirtschaftsbetriebes liegt