Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung - nicht sichere Lebens- oder Futtermittel melden
Ablauf
Über nicht sichere Lebens- oder Futtermittel müssen Sie unverzüglich schriftlich oder elektronisch die zuständige Stelle informieren.
Sie müssen folgende Informationen übermitteln:
- Zeitpunkt und Ergebnis der Analyse
- angewendete Analysenmethode und
- Auftraggeber der Analyse
Text
Hinweis: Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht nicht sicherer Lebens- oder Futtermittel (nicht erfolgte, unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitige Unterrichtung) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die zuständige Stelle kann ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro verhängen.
Weitere Informationen über die amtliche Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg erhalten Sie im Portal des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und auf den Internetseiten der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter sowie der Veterinärämter in Baden-Württemberg.
Informationen über die amtliche Futtermittelkontrolle finden Sie in der Lebenslage "Tierhaltung, Tierschutz, Fischerei und Jagd".
Zuständigkeit
- für Labore, die Futtermittel analysieren: das für das jeweilige Labor zuständige Regierungspräsidium
- für Labore, die Lebensmittel analysieren: die für das jeweilige Labor zuständige untere Lebensmittelüberwachungsbehörde
Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,
- wenn der Firmensitz Ihres Labors in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
- wenn der Firmensitz Ihres Labors in einem Landkreis liegt: das Landratsamt