Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen
Ablauf
Bei der Begründung der Lebenspartnerschaft erklären Sie beim Standesamt, welchen Namen Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin künftig führen wollen.
Die spätere Änderung des Lebenspartnerschaftsnamens müssen Sie beim zuständigen Standesamt schriftlich erklären. Sie müssen diese Erklärung bei einem Notariat oder bei einem Standesamt beglaubigen oder beurkunden lassen. Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft beurkundet ist. Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland eine Lebenspartnerschaft begründen, unterliegen dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn sich (mindestens) einer oder eine von beiden gewöhnlich in Deutschland aufhält, besteht ein Wahlrecht. Sie dürfen dann zwischen dem Recht des ausländischen Staates und dem deutschen Recht wählen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 14.07.2014 freigegeben.
Gebühren
- Für die Beglaubigung von namensrechtlichen Erklärungen: 20 Euro
Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Lebenspartnerschaftsurkunde (bei späterer Namensänderung)
Hinweis: Es können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Zuständigkeit
- wenn die Namensführung bei der Begründung der Lebenspartnerschaft bestimmt wird: das Standesamt, vor dem die Lebenspartnerschaft geschlossen wird
- wenn die Namensänderung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, müssen Sie die Erklärung bei einem Notariat oder Standesamt öffentlich beglaubigen lassen
- wenn die Lebenspartnerschaft nicht in einem deutschen Lebenspartnerschaftsregister beurkundet ist: das Standesamt am Wohnsitz der Lebenspartner