Lohnsteuerermäßigung beantragen (Werbungskosten)
Ablauf
Sie müssen die Lohnsteuerermäßigung bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Beantragen Sie erstmals beim Finanzamt einen Freibetrag für das Kalenderjahr 2014 oder möchten Sie einen im Verhältnis zum Kalenderjahr 2013 erhöhten Freibetrag berücksichtigen lassen, ist der sechsseitige „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ zu verwenden.
- Wer 2014 höchstens den Freibetrag beantragt, der schon für das Kalenderjahr 2013 ermittelt wurde, braucht nur den zweiseitigen „Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ auszufüllen.
Die Freibeträge müssen Sie derzeit noch jedes Jahr neu beantragen.
Frist
für das laufende Kalenderjahr: bis zum 30. November
Unterlagen
Je nach Antragsgrund können zusätzliche Nachweise für die Aufwendungen oder gesonderte Erläuterungen erforderlich sein.
Voraussetzungen
Ihre Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen müssen insgesamt höher als 600 Euro sein.
Die Bildung des Behinderten-Pauschbetrags als ELStAM ist von dieser Antragsgrenze unabhängig.
Hinweis: Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze überschritten wird, dürfen die Werbungskosten nicht in voller Höhe, sondern nur mit dem Betrag angesetzt werden, der z.B. den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro übersteigt. Verheiratete oder in einer Lebensgemeinschaft lebende Arbeitnehmer können den Antrag stellen, wenn die hiernach zu berücksichtigenden Aufwendungen bzw. die abziehbaren Beträge beider Partner zusammen mehr als 600 Euro betragen.
Zuständigkeit
das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben