Landeserziehungsgeld - Auszahlung beantragen
Ablauf
Sie müssen das Landeserziehungsgeld schriftlich beantragen. Das Antragsformular können Sie von den Internetseiten der L-Bank herunterladen. Sie können es auch telefonisch, per E-Mail oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.
Schicken Sie den ausgefüllten Antrag direkt an die L-Bank in Karlsruhe oder an Ihr Bürgermeisteramt. Sie können ihn auch persönlich abgeben.
Die L-Bank bewilligt das Landeserziehungsgeld und zahlt es aus.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 16.01.2013 freigegeben.
Frist
Beantragen Sie das Landeserziehungsgeld rechtzeitig. Rückwirkend können Sie es nur für sechs Monate ab Antragstellung erhalten.
Text
Sonderregelungen für Eltern, die die Verlängerungsmöglichkeit beim Elterngeld nutzen
Der Auszahlungszeitraum verdoppelt sich, wenn Sie sich das Elterngeld in halben Monatsraten auszahlen lassen.
Wählen Sie diese Verlängerungsmöglichkeit, können Sie ab dem 13. oder 15. Lebensmonat Landeserziehungsgeld und Elterngeld gleichzeitig beziehen. Das Elterngeld zählt in diesen Fällen nicht als Einkommen.
Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes oder
- Urkunde über die Adoption
- Einkommensnachweis (z.B. der letzte vorliegende Einkommensteuerbescheid), wenn Sie diesen nicht bereits mit dem Antrag auf Elterngeld vorgelegt haben
Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Bezug sind:
- Staatsangehörigkeit (eines Elternteils oder des Kindes):
- deutsch oder
- eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder
- bestimmter mit der EU assoziierter Staaten (z.B. Türkei)
- Sie wohnen oder halten sich gewöhnlich in Baden-Württemberg auf.
- Sie haben das Sorgerecht für das Kind,
- mit dem Sie in einem gemeinsamen Haushalt leben und
- das Sie selbst betreuen und erziehen.
- Sie dürfen keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.
Sie können bis zu 21 Wochenstunden arbeiten gehen, ohne den Anspruch auf Erziehungsgeld zu verlieren. Arbeiten beide Eheleute/Elternteile in Teilzeit, sind bis zu 30 Wochenstunden möglich. - Einhaltung der Einkommensgrenzen
- bei Paaren für Geburten ab 2010: 1.480 Euro
- Alleinerziehende für Geburten ab 2010: 1.225 Euro
Überschreiten Sie diese, verringert sich das Landeserziehungsgeld stufenweise.
Zuständigkeit
die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)