Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Lebensmittelüberwachung - Vereins- und Straßenfeste

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat ihn am 23.07.2013 freigegeben.

Informationen

Sommerzeit - Festezeit: Mit steigenden Temperaturen nimmt auch die Zahl der privaten und öffentlichen Feste zu. Kindergärten, Schulen und Kirchengemeinden, aber auch Vereine veranstalten regelmäßig Feste, bei denen auch für das leibliche Wohl gesorgt wird.

Beim Umgang mit Lebensmitteln kann es jedoch zu Fehlern kommen, die nicht ohne Folgen für die Gesundheit der Gäste bleiben. Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen (z.B. Salmonellosen) sein. Um jede nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel zu verhindern, müssen hygienische Mindestanforderungen eingehalten werden. Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen.

Tipp: Unter dem Titel "Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten" bietet das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg eine Broschüre an, die Veranstalter über die hygienischen Mindestanforderungen und Grundregeln für die Lebensmittelzubereitung und -lagerung informiert. In unserer virtuellen Bibliothek finden Sie zusätzlich ein Merkblatt zu den Anforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln auf Märkten und Vereinsfesten.

Text

Weitere Informationen über die amtliche Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum und den Internetseiten der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter sowie der Veterinärämter in Baden-Württemberg.

Achtung: Grundsätzlich muss jede Veranstaltung, die über den privaten Bereich (z.B. Familienfest) hinausgeht, genehmigt werden. Hier erhalten Sie nähere Informationen zur Erlaubnis für Veranstaltungen (Straßenverkehr).

 

Zuständigkeit

für die Einhaltung der Hygienevorschriften: die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt