Luftfahrerscheine - Erwerb und Verlängerung
Ablauf
Die Anträge auf Erteilung der Luftfahrerscheine sind beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium erhältlich.
Für die Verlängerung ist je nach Erlaubnis der Nachweis einer bestimmten Anzahl von Flugstunden, Starts und Landungen sowie von Übungsflügen mit Fluglehrer oder Befähigungsüberprüfung durch anerkannte Prüfer zu erbringen sowie die durch einen flugmedizinischen Sachverständigen festgestellte körperliche und geistige Tauglichkeit durch Vorlage eines Tauglichkeitszeugnisses nachzuweisen.
Die Verlängerung von Erlaubnissen und Berechtigungen ist vor Ablauf von deren Gültigkeit zu beantragen. Eine Erlaubnis oder Berechtigung, deren Gültigkeit abgelaufen ist, kann nur noch unter erschwerten Bedingungen erneuert werden.
Die Anträge auf Verlängerung sind beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium erhältlich. Mit dem Verlängerungsantrag ist ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis vorzulegen.
Unterlagen
- Anmeldung zur Ausbildung durch die Luftfahrerschule
- Anmeldung zur Teilnahme an Prüfungen durch die Luftfahrerschule
- Personalausweis (Kopie)
- Tauglichkeitszeugnis eines flugmedizinischen Sachverständigen
- Antrag auf Luftsicherheitszuverlässigkeitsüberprüfung
- Führungszeugnis (Belegart O)
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste-Hilfe-Ausbildung
- 1 Lichtbild
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für den Erwerb gliedern sich in zwei Teile:
- persönliche Voraussetzungen
- durch einen flugmedizinischen Sachverständigen festgestellte körperliche und geistige Tauglichkeit
- charakterliche Zuverlässigkeit
- Mindestalter (abhängig von der jeweiligen Art der Erlaubnis)
- fachliche Voraussetzungen
- Ausbildung in Theorie und Praxis mit vorgegebener Mindestanzahl an Starts und Landungen
- erfolgreich bestandene theoretische und praktische Prüfung
- Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses
- Nachweis von Kenntnissen der im Sprechfunkverkehr verwendeten Sprache (in der Regel Englisch)
- Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses
Hinweis: Die Voraussetzungen im Einzelnen können bei den Luftfahrerschulen oder bei den Landesluftfahrtbehörden erfragt werden.
Zuständigkeit
das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk der Antragsteller wohnt