Mitteilung über die Beschäftigung werdender Mütter
Ablauf
Als Arbeitgeber müssen Sie dem Regierungspräsidium mitteilen, dass Sie eine werdende Mutter beschäftigen. Hierzu können Sie das auf den Seiten der Regierungspräsidien in Baden-Württemberg angebotene Formular nutzen.
Frist
Sie müssen die Meldung unverzüglich, nachdem Sie von der Arbeitnehmerin über die Schwangerschaft informiert wurden, vornehmen.
Zuständigkeit
das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk der Betrieb Ihres Unternehmens liegt, in dem die werdende Mutter beschäftigt ist