Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Markterschließungsmaßnahmen im Ausland

Ablauf

Sie müssen sich bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 08.03.2012 freigegeben.

Gebühren

keine

Informationen

Baden-Württembergische Unternehmen, die sich am festgelegten Jahresprogramm der Markterschließungsmaßnahmen im Ausland beteiligen, können eine Förderung erhalten.

Als Markterschließungsmaßnahmen gelten:

  • Markterkundungs- und Fachinformationsreisen
    Diese branchenspezifischen Maßnahmen dienen zur Einschätzung von Markthintergründen und Arbeitsumfeld vor Markteintritt sowie zur Herstellung erster Unternehmenskontakte. Sie enthalten
    • Firmenbesuche,
    • Projektbesichtigungen und
    • branchenindividuelle Gespräche.
  • Kontakt- und Kooperationsbörsen
    Diese vermitteln Erstkontakte zu potenziellen Geschäftspartnern im Ausland. Sie sollen Informations- und Erfahrungsaustausch vor Ort mit lokal ansässigen deutschen Unternehmen ermöglichen.
  • Firmengemeinschaftsbeteiligungen an Auslandsmessen
    Diese offiziellen Messebeteiligungen des Landes Baden-Württemberg dienen dem gemeinsamen internationalen Messeauftritt von baden-württembergischen Unternehmen und dem Land auf einem "Baden-Württemberg-Stand". Eingeschlossen sind:
    • Fachbesucherakquisition
    • Betreuung
    • zusätzliche Servicedienstleistungen vor Ort
  • Baden-Württemberg Foren
    Diese branchen-, technologiefeld- oder clusterspezifischen Maßnahmen präsentieren das Standort-, Wissenschafts- und Technologiepotential des Landes in ausgewählten Bereichen.
  • Firmenpräsentationen mit Kontaktgesprächen
    Diese dienen der Präsentation von Produkten und Dienstleistungen. Fachvorträge vor einem branchenindividuell ausgewählten Unternehmerkreis werden mit firmenindividuellen Gesprächen verbunden.

Die Förderung erfolgt in Form

  • verbilligter Kosten für die Organisation der Gesamtveranstaltung,
  • aktiver Informations- und Werbemaßnahmen ,
  • Dienstleistungen vor Ort sowie
  • der gezielten Akquisition von Fachbesuchern und potenziellen Kooperationspartnern.

Die genauen Leistungen finden Sie in den jeweiligen Ausschreibungen.

Hinweis: Die Markterschließungsmaßnahmen im Ausland werden jedes Jahr neu festgelegt und einzeln ausgeschrieben. Sie können die Förderung nicht gleichzeitig mit der Auslandsmesseförderung des Bundes beziehen.

Unterlagen

Über die Anmeldeunterlagen informieren Sie Baden-Württemberg International im Beratungsgespräch und die Organisationen der Wirtschaft.

Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aus Baden-Württemberg sowie deren Niederlassungen und Vertretungen.

Zuständigkeit

Baden-Württemberg International – Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit