Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Förderung beantragen
Ablauf
Ob Sie an Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten teilnehmen können, klären Sie am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihrer zuständigen Beratungsfachkraft. Diese hilft Ihnen auch bei der Beantragung.
Gebühren
- für den Antrag: keine
- für die Teilnahme an der Maßnahme: möglicherweise Unterbringungs-, Verpflegungs- oder Kinderbetreuungskosten, wenn diese nicht durch die Förderung gedeckt sind
Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Beratungsfachkraft, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung beziehungsweise für die Förderung sind:
- Sie sind
- arbeitslos,
- suchen eine Ausbildung oder
- suchen Arbeit und sind von Arbeitslosigkeit bedroht.
Als von Arbeitslosigkeit bedroht gelten auch - Berufsrückkehrende,
- Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen,
- Selbständige
- in Transfer- oder Auffanggesellschaften Beschäftigte.
- Die Förderung muss die Chance auf die Eingliederung in versicherungspflichtige Beschäftigung deutlich verbessern.
- Vor Beginn der Maßnahme müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit beraten lassen.
Zuständigkeit
die Agentur für Arbeit